Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1910. (101)

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6. Der §9 16 erhält folgenden Abs. 3: 
Ist eine Kostenforderung durch eine Hypothek gesichert, so ist der 
Justizminister ermächtigt, die Kosten wegen Unvermögens des Schuld- 
ners niederzuschlagen, sofern die Hypothek mindestens zehn Jahre besteht 
und dem Schuldner unverhältnismäßige Schwierigkeiten in der Wirt- 
schaftsführung bereitet. 
7. Hinter dem § 16 wird folgende Bestimmung als & 16a eingestellt: 
Die Entrichtung von Kosten kann nach näherer Anordnung des 
Justizministers durch Verwendung von Marken erfolgen. 
Beträge bis zu 20 Mark können durch Postnachnahme eingezogen 
werden. Im Falle der Einlösung der Nachnahmesendung trägt die 
Staatskasse die Kosten des Portos für den Nachnahmebrief und die 
Vorzeigegebühr. Durch die Einlösung wird das Recht der Erinnerung 
gegen den Kostenansatz nicht berührt; zuviel gezahlte Beträge sind 
portofrei zu erstatten. 
8. Die 99 18 und 19 erhalten folgende Fassung: 
us. 
Für die Gebührenberechnung ist der Wert des Gegenstandes maß- 
gebend, auf den sich das Geschäft bezieht. Betrifft das Geschäft ein 
Recht an einer Sache so ist der Wert dieses Rechtes maßgebend. 
19. 
Ist neben den Gebühren für die Eintragung des Eigentümers 
im Grundbuche der Auflassungsstempel zu erheben, so ist die behufs 
Berechnung der Stempelabgabe getroffene Wertfestsetzung auch bei dem 
Ansatze der Gerichtskosten maßgebend. 
In allen übrigen Fällen wird der Wert des Gegenstandes des 
Geschäfts vom Gerichte nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung 
der nachfolgenden Vorschriften festgesetzt. 
9. Der § 21 wird dahin geändert: 
a) In Nr. 3 erhält Satz 2 folgende Fassung: 
Bei Vorrangseinräumungen, einschließlich der Einräumung 
gleichen Ranges, richtet sich der Wert nach dem Betrage der 
vortretenden Post und, wenn der Betrag der zurücktretenden Post 
der geringere ist, nach diesem. Als Vorrangseinräumung gilt 
im Sinne dieses Gesetzes auch die im 9 1179 des Bürgerlichen 
Gesetzbuchs bezeichnete Vormerkung zu Gunsten eines nachstehenden 
Gläubigers. Der Wert bestimmt sich nach dem häöheren der 
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