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Inhaltsübersicht.
I. Aueführung der Neise.
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810.
Verpflichtung zur möglichst zweckmäßigen Ausführung der Reise
Verpflichtung zur Benutzung von Schnellzüugen
Verpflichtung zur Benutzung von Kleinbannen
Verpflichtung zur Fahrt an Sonn- und Feiertagen
Antritt der Reifsfse
Weiter- und Rückreifsfee . ...
Bemessung der Gesamtdauer der Reiie
Unterbrechung zum Zwecke der Ubernachng
Unterbrechung aus privaten Rücksichten oder wegen Erkrankung des
Beamen ........... . . . .
Verbindung von Dienst- und Urlaubsreisen. ........ ..........
II. Voraussetzungen für die Gewährung von Reisekosten.
1.
812.
8 13.
8 14.
W15.
816.
S7.
*·0B
§19.
Mindestentfernung zwischen Wohnort und Geschäftsornrtt
Begriff des Wohnotttts.
Begriff des Geschäftsorts, des auswärtigen Ubernachtungsorts, des
Urlaubsoottss . ... ... .. ... . ... .. ..
Wohnort als Anfangs- oder Endpunkt der Reise
Reisekosten im Falle der Verbindung von Dienst= und Urlaubsreise
Gänge des Beamen .. . . . . .. .. . . ...
Tagegelder an Unterbrechungstagen, tägliche Rückkehr zum Wohnorte
Begriff des JZuganges und des Abganges
Begriff des unentgeltlich gestellten Verkehrsmittls
III. Berechnung der Neisekosten.
1. Berechnung der Tagegelder.
820.
g21.
□—
& 1lS.
1#
Tag der Abreise und der Ankunft ... ........ ........ .... ...
Mehrere Reisen an einem Tage oder an zwei Tagen innerhalb
24 Stunden . . .. .. ...... . . .. . ..... .... .... .......... . ...
Tagegelder für Dienstreisen der kommissarisch beschäftigten Beamten
Auslands-- und Inlandstagegelder bei Ubergang in das Ausland
und Rückkehr in das Reichsgebitttt:::
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