Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1910. (101)

kreis Essen nach Maßgabe des zwischen den beiden Gemeinden abgeschlossenen, 
von dem Minister des Innern im Amtsblatte der Königlichen Regierung zu 
Düsseldorf zu veröffentlichenden Vertrags vom 4./9. August 1909 vereinigt. 
82. 
In Hinsicht auf die Wahlen zum Hause der Abgeordneten scheidet mit 
dem Zeitpunkte der Vereinigung die Landgemeinde Rellinghausen aus dem durch 
den Kreis Essen gebildeten Wahlbezirk aus (Nr. 27 des Anlageverzeichnisses A 
zu dem Gesetze, betreffend Vermehrung der Mitglieder des Hauses der Abgeord- 
neten und Anderungen der Landtagswahlbezirke und Wahlorte, vom 28. Juni 1906 
— Gesetzsamml. S. 313 —) und tritt dem die Stadt Essen umfassenden Wahl- 
bezirke hinzu (Nr. 26 des genannten Verzeichnisses). 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin im Schloß, den 21. März 1910. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Tirpitz. Beseler. v. Arnim. v. Moltke. Sydow. v. Heeringen. 
  
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetzsammlung und auf die Hau#t-Sachregister (1806 bis 1883 zu 6,26 M 
und 1884 bis 1903 zu 2,40 .4) sind an die Postanstallen zu richten.
	        
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