Preußische Gesetzsammlung
Nr. 14. —
(Nr. 11040.) Allerhöchste Erlasse über Unterschriften Seiner Kaiserlichen und Königlichen
Hoheit des Kronprinzen wegen Behinderung Seiner Majestät des Kaisers
und Königs. Vom 27. Mai 1910.
D. Ich auf ärztlichen Rat Mir für einige Tage Schonung Meiner Hand
auferlegen muß, will Ich Euere Kaiserliche und Königliche Hoheit und Liebden
für die Dauer Meiner Behinderung beauftragen, an Meiner Statt diejenigen
Schriftstücke unterschriftlich zu vollziehen, welche Ich Euerer Kaiserlichen und
Königlichen Hoheit und Liebden zu diesem Zwecke zugehen lassen werde.
Neues Palais, den 27. Mai 1910.
Wilhelm.
v. Bethmann Hollweg. Frhr. v. Rheinbaben. Delbrück. Beseler.
v. Breitenbach. v. Arnim. v. Moltke. Sydow. v. Trott zu Solz.
An des Kronprinzen des Deutschen Reichs und Kronprinzen von Preußen
Kaiserliche und Königliche Hoheit.
Dem Staatsministerium lasse Ich in der Anlage einen an Seine Kaiserliche
und Königliche Hoheit den Kronprinzen des Deutschen Reichs und Kronprinzen
von Preußen gerichteten Erlaß mit der Weisung zugehen, ihn nebst Meinem
drgnwartigen Erlasse durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntnis zu
ringen.
Neues Palais, den 27. Mai 1910.
Wilhelm.
v. Bethmann Hollweg. Frhr. v. Rheinbaben. Delbrück. Beseler.
v. Breitenbach. v. Arnim. v. Moltke. Sydow. v. Trott zu Solz.
An das Staatsministerium.
Redigiert im Burean deb Staatsmintstriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckeri.
Bestellungen auf einzelne Stücke der Vreußischen Gesetzsammlung und auf die Haupt-Sachregister (1806 bis 1883 zu 6,25 4#
und 1884 bis 1903 zu 2,40 +) sind an die Postanstalten zu richten.
Gesetzsammlung 1910. (Nr. 11040.) 16
Ausgegeben zu Berlin den 28. Mai 1910.