Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1910. (101)

Preußische Gesetzsammlung 
Nr. 14. — 
  
(Nr. 11040.) Allerhöchste Erlasse über Unterschriften Seiner Kaiserlichen und Königlichen 
Hoheit des Kronprinzen wegen Behinderung Seiner Majestät des Kaisers 
und Königs. Vom 27. Mai 1910. 
D. Ich auf ärztlichen Rat Mir für einige Tage Schonung Meiner Hand 
auferlegen muß, will Ich Euere Kaiserliche und Königliche Hoheit und Liebden 
für die Dauer Meiner Behinderung beauftragen, an Meiner Statt diejenigen 
Schriftstücke unterschriftlich zu vollziehen, welche Ich Euerer Kaiserlichen und 
Königlichen Hoheit und Liebden zu diesem Zwecke zugehen lassen werde. 
Neues Palais, den 27. Mai 1910. 
Wilhelm. 
v. Bethmann Hollweg. Frhr. v. Rheinbaben. Delbrück. Beseler. 
v. Breitenbach. v. Arnim. v. Moltke. Sydow. v. Trott zu Solz. 
An des Kronprinzen des Deutschen Reichs und Kronprinzen von Preußen 
Kaiserliche und Königliche Hoheit. 
Dem Staatsministerium lasse Ich in der Anlage einen an Seine Kaiserliche 
und Königliche Hoheit den Kronprinzen des Deutschen Reichs und Kronprinzen 
von Preußen gerichteten Erlaß mit der Weisung zugehen, ihn nebst Meinem 
drgnwartigen Erlasse durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntnis zu 
ringen. 
Neues Palais, den 27. Mai 1910. 
Wilhelm. 
v. Bethmann Hollweg. Frhr. v. Rheinbaben. Delbrück. Beseler. 
v. Breitenbach. v. Arnim. v. Moltke. Sydow. v. Trott zu Solz. 
An das Staatsministerium. 
  
Redigiert im Burean deb Staatsmintstriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckeri. 
Bestellungen auf einzelne Stücke der Vreußischen Gesetzsammlung und auf die Haupt-Sachregister (1806 bis 1883 zu 6,25 4# 
und 1884 bis 1903 zu 2,40 +) sind an die Postanstalten zu richten. 
Gesetzsammlung 1910. (Nr. 11040.) 16 
Ausgegeben zu Berlin den 28. Mai 1910.
	        
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