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(Nr. 11147.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des zwischen Preußen und Sachsen-Meiningen
am 31. Januarf/#. Februar 1911 vereinbarten Staatsvertrags
zur Erweiterung und Abänderung des am 18. Juni 1868 unterzeichneten
Vertrags wegen Ubertragung der Leitung der Grundstückszusammenlegungen
und Hutablösungen auf die Königlich Preußischen Auseinandersetzungsbehörden
und die Auswechselung der Ratifikationsurkunden. Vom
15. August 1911.
D. zwischen Preußen und Sachsen-Meiningen am 31. Januarf4. Februar 1911
vereinbarte Staatsvertrag zur Erweiterung und Abänderung des am 18. Juni 1868
unterzeichneten Vertrags wegen Ubertragung der Leitung der Grundstückszusammenlegungen
und Hutablösungen auf die Königlich Preußischen Auseinandersetzungsbehörden
ist ratiftziert worden. Die Ratifkationsurkunden sind heute in
Berlin ausgewechselt worden.
Berlin, den 15. August 1911.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
In Vertretung:
v. Kiderlen-Waechter.
— — —.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind
bekannt gemacht:
1. der Allerhöchste Erlaß vom 30. Mai 1911, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Stadt Cöln für die Sanierung des Stadtteils
ywischen Friedrich-Wilhelm- Straße und Sassenhof, durch das Amtsblatt
der Königl. Regierung zu Cöln Nr. 28 S. 227, ausgegeben am
12. Juli 1911;
2. das am 10. Juli 1911 Allerhöchst vollzogene Statut für die Drainagegenossenschaft
Meyerhof in Meyerhof im Kreise Labiau durch das Amtsblatt
der Königl. Regierung zu Königsberg Nr. 34 S. 547, ausgegeben
am 24. August 1911;
3. der Allerhöchste Erlaß vom 19. Juli 1911, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an den Landkreis Elbing für den Bau einer
Chaussee von der Fuhrgasse in Elbing durch die Gemarkungen Wittenfelde,
Strauchmühle, Teichhof und Groß Wesseln bis zur Provinzialchaussee
Elbing-Königsberg, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung
zu Danzig Nr. 33 . 318, ausgegeben am 19. August 1911;
Gesetzsammlung 1911. (Nr. 11147.) 34