Full text : Preußische Gesetzsammlung. 1912. (103)

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(Nr.  11229.)  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Bestätigung  von  Stellvertretern  der  Vorsitenden
  der  bei  gemeindlichen  Behörden  errichteten  Versicherungsämter.
Vom  16.  Juli  1912.

A.  Ihren  Bericht  vom  4.  Juli  d.  J.  bestimme  Ich  hierdurch  auf  Grund  des
Artikel  45  der  Verfassungsurkunde  für  den  Preußischen  Staat  vom  31.  Januar  1850
(Gesetzsamml.  S.  17)  folgendes:

Die  Bestätigung  von  Stellvertretern  der  Vorsitzenden  der  bei
gemeindlichen  Behörden  errichteten  Versicherungsämter  erfolgt  durch
Regierungspräsidenten  b  für  Berlin  durch  den  Oberpräsidenten  in

otsdam.

Dieser  Erlaß  ist  in  der  Gesetzsammlung  zu  veröffentlichen.
Molde,  den  16.  Juli  1912.  „
Wilhelm.

Für  die  Minister  für  Handel  und  Gewerbe  und  des  Innern.
v.  Heeringen.

An  die  Minister  für  Handel  und  Gewerbe  und  des  Innern.

 

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(Nr.  11230.)  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  Bau  und  Betrieb  der  in  dem  Gesetze  vom
14.  Juni  1912  (Gesetzsamml.  S.  171)  vorgesehenen  neuen  Eisenbahnlinien  usw.
sowie  Verwaltung  und  Betrieb  der  in  das  Eigentum  des  Staates  übergehenden
  Bergheimer  Kreisbahnen  und  Mödrath-Liblar-Brühler  Eisenbahn.
Vom  30.  Juli  1912.

A--  Ihren  Bericht  vom  25.  Juli  1912  bestimme  Ich  zur  Ausführung  des
Gesetzes  vom  14.  Juni  d.  J.,  betreffend  die  Eisenbahnanleihe  für  1912,  daß
I.  bei  der  Herstellung  der  im  §  1  unter  Ia  und  b  vorgesehenen  neuen
Eisenbahnlinien  sowie  der  im  &  1  unter  IV1  und  2  vorgesehenen
Berbindungsbahnen  die  Leitung  des  Baues  und  demnächst  auch  des
etriebs:

1.  der  Haupteisenbahn  von  (Dortmund)  Preußen  nach  Münster
(Westf.)  den  Eisenbahndirektionen  in  Essen  (Ruhr)  und  Münster
(Westf.),  und  zwar  der  Strecke  von  (Dortmund)  Preußen  bis
Lünen  (einschließlich)  der  Eisenbahndirektion  in  Essen  (Ruhr),  der
Strecke  von  Lünen  (ausschließlich)  bis  Münster  (Westf.)  der
Eisenbahndirektion  in  Münster  (Westf.))

2.  der  Nebeneisenbahnen  von  Goldap  nach  Blindgallen  und  von
Zinten  nach  Rosenberg  der  Eisenbahndirektion  in  Königsberg  (Pr.)