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(Nr. 11239.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 29. Juli 1911 zwischen
Preußen einerseits und Bayern, Württemberg und Baden andererseits zur
Regelung der Lotterieverhältnisse vereinbarten Staatsvertrags durch Bayern
und den Austausch der Ratifikationsurkunden zwischen Preußen und Bayern.
Vom 4. Dezember 1912.
D. in der Preußischen Gesetzsammlung von 1912 Seite 117 abgedruckte, am
29. Juli 1911 in Berlin zwischen Preußen einerseits und Bayern, Württemberg
und Baden andererseits zur Regelung der Lotterieverhältnisse vereinbarte Staats-
vertrag ist nebst dem dazu gehörenden Schlußprotokoll vom selben Tage nunmehr
auch von Bayern ratifiziert worden; der Austausch der Ratifikationsurkunden
zwischen Preußen und Bayern hat am 30. November 1912 in Berlin stattgefunden.
Diese Bekanntmachung schließt sich an die Bekanntmachung vom 11. Juni 1912
(Preußische Gesetzsamml. S. 128) an.
Berkin, den 4. Dezember 1912.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
In Vertretung:
v. Kiderlen-Waechter.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind
bekannt gemacht:
1. das am 5. August 1912 Allerhöchst vollzogene Statut für die Schmiede-
bruch Genofsenschaft in Schlüsselburg im Kreise Minden durch die Amts-
lätter
der Königl. Regierung zu Minden Nr. 38 S. 261, ausgegeben am
21. September 1912, und
der Königl. Regierung zu Hannover Nr. 47 S. 329, ausgegeben
am 22. November 1912;
2. der Allerhöchste Erkaß vom 14. September 1912, betreffend die Ver-
keihung des Enkeignungsrechts an die Stadtgemeinde Mülheim a. Ruhr
für die Herstellung eines Großschiffahrtswegs vom Rhein-Herne-Kanal
bis Mülheim a. Ruhr sowie für die Anlage von Verkehrs- und Industrie-
häfen und für die Errichtung von gewerblichen und industriellen Anlagen
an demselben, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf
Nr. 45 S. 509, ausgegeben am 9. November 1912;