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Oritter schmitt. Wassergenoffenschaften.
Erster Titel. Allgemeine Vorschriften.
2# bie 2722 . ... 110—119
Zweiter Titel. wossen lenlchaften mit Julässigkeit des Beitriktszwanges.
§§......................................... 119—121
Oritter Titel. Ssenseeia
§§ 245 bi 27 ... 121—122
Vierter Titel. vafamen zur Bildung von Genossenschaften.
## 248 bie 2n . ...... ...... .. . . . . . 123—129
Fünfter Titel. Anderung der Satzung.
658 275 bis 277 129
Scchster Titn allulelung und Liquidation von Genossenschaften.
2......................................... 129—130
Siebenter vEse Genossenschaften, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes
begründet sind.
g 283 130
Vierter Abschnitt. Verhätung von Hochwassergefahr.
Erster Titel. Polizeiliche Beschränkungen im Hochwasserabstußgebiete von
Wasserläufen.
i126é6é6é.. .. 131
Zweiter Titel. Freihaltung des Uberschwemmungsgebiets von Wasserläufen.
95 285 bis 290 132—134
Dritter Titel. Seedeiche an der Ostsee.
8291 134
Vierter Titel. Beseitigung von Hindernissen des Hochwasserabflusses.
Is 292, 2973 .. ... .. . . . . . . . 134—135
Fünfter Titel. Deichverbände.
§ 294 bis 318 135—142
Sechster Titel. Deiche, die zu keinem Deichverbande gehören.
§§5 319 bis 322 142—143
Siebenter Titel. Besondere Vorschriften für die Provinzen Hannover und
SchleswigHolstein.
§§s 323 bi 29292929292929202 143—145
Fünfter Abschnitt. Iwangsrechte.
§ 330 bis 1c4c4c4c1. 145—149
Sechster Abschunitt. Wasserpolizeibehörden.
§s 342 bis 33353536366. . 149—153
Siebenter Abschnitt. Schauämter.
§s 356 bie 233336.„„ 153—155