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Preußische Ges etzsammlung
— Nr. 16 —
(Nr. 11274.) Verordnung, betreffend die Auflösung des Hauses der Abgeordneten und die
Vertagung des Herrenhauses. Vom 7. Mai 1913.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen #c.,
verordnen auf Grund der Artikel 51 und 77 der Verfassungsurkunde vom
31. Januar 1850 auf den Antrag des Staatsministeriums, was folgt:
1.
Das Haus der Abgeordneten wird hierdurch aufgelöst.
82.
Das Herrenhaus wird hierdurch vertagt.
83.
Das Staatsministerium wird mit der Ausführung dieser Verordnung be-
auftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Wiesbaden, den 7. Mai 1913.
L. S.) Wilhelm.
v. Bethmann Hollweg. v. Tirpitz. Delbrück. Beseler.
v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz. v. Heeringen.
Frhr. v. Schorlemer. v. Dallwitz. Lengze.
Reldigiert im Burcau des Staatsministeriums. — Borlin, gedruckt in der Reichstruckerel.
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetzsammlung und auf die Han#t-Gachregister (1806 bis 1883 zu 6, 26 “
znd 1884 bis 1903 zu 2,40 4) find an die Postanstalten #n richten.
esetzsammlung 1913. (Nr. 11274.) 33
Ausgegeben zu Berlin den 7. Mai 1913.