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Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 19. Mai 1913.
(L. S.) Wilhelm.
v. Bethmann Hollweg. v. Tirpitz. Delbrück. Beseler.
v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz. v. Heeringen.
Frhr. v. Schorlemer. v. Dallwitz. Lentze.
—.
Staatsvertrag
zwischen
dem Königreiche Preußen und dem Herzogtum Anhalt über den Austausch von
Gebietsteilen, die zu dem preußischen Kreise Bitterfeld und den anhaltischen Kreisen
Dessau und Ballenstedt gehören. Vom 12. Februar 1913.
D. Gemarkungen der Dörfer Abberode und Steinbrücken gehören teils zu
Preußen, teils zu Anhalt. Zur Beseitigung der hierdurch hervorgerufenen Miß-
stände haben
der von der Königlich Preußischen Regierung bestellte Kommissar:
Königlicher Regierungspräsident Wolf von Gersdorff in Merseburg
un
der von der Herzoglich Anhaltischen Regierung bestellte Kommissar:
Präsident der Herzoglichen Finanzdirektion und Erster vortragender
Rat im Staatsministerium Paul Lange in Dessau
die folgende Vereinbarung getroffen:
1.
Preußen tritt an Anhalt die in dem beigefügten Ubersichtsplan (Anlage 1
der Originalausfertigung dieses Vertrags) und in dem eberfalls beigefügten
Tichela (Anlage 2 der Originalausfertigung) rot gefärbten drei Gebietgeele
ab, nämlich:
a) aus der Gemarkung Möst, Kreis Bitterfeld, die Flächen 1)
und II mit 273 ha 32 a 36 qm und 1461/62 Taler
b) aus der Gemar- Grund-
kung Schierau, steuer-
Kreis Bitterfeld, rein-
die Fläche III mit 43„ 65--36.„ 94,07 rtrag.
zusammen . 316 ha 97 a 72 qm mit 1 555/69 Taler
Die neuen Landesgrenzen sind in dem Lageplan A (Anlage 2) mit einem
roten Farbstreifen bezeichnet und längs der Fläche 1 mit den roten Buchstaben
A BCD EFlängs der Fläche II mit den roten Buchstaben G H und längs
der Fläche III mit den roten Buchstaben J K L M N versehen.