Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1913. (104)

— 265 — 
82. 
Anhalt tritt dafür an Preußen die in dem Abersichtsplan (Anlage 1) und 
dem ferner beigefügten Lageplan B (Anlage 3 der Originalausfertigung dieses 
Vertrags) gelb gefärbten beiden Gebietsteile ab, nämlich: 
a) aus der Gemarkung Sollnitz, Kreis Dessau, die Fläche IV 
mit 7 ha 19 a 65 qm und 93/60 Mark, 
b) aus den Feldlagen 
Abberode und Kata- 
Steinbrücken der stral- 
Gemarkung Tilke- rein-. 
rode die zum Kreise ertrag. 
Ballenstedt ge- 
hörige Fläche VWmit 332 -07: 19 44389/0 
zusammen 339 ha 26 a 84 qm mit 4 582,,0 Mark 
Die neuen Landesgrenzen sind in dem Lageplan B (Anlage 3) mit einem 
roten Farbstreifen bezeichnet und längs der Fläche IV mit den blauen Buch- 
staben A B, längs der Fläche V mit den blauen Buchstaben C D E FG HJ K 
versehen. 
  
  
3. 
Die neuen Landesgrenzen sollen alsbald nach dem Inkrafttreten dieses 
Staatsvertrags gemeinschaftlich durch Beauftragte beider vertragschließenden Teile 
an Ort und Stelle ausgemessen, beschrieben und durch Grenzzeichen vermarkt 
werden. Die Kosten werden von Preußen getragen. 
84. 
Mit dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrags geht die Unterhaltung der 
Wege, Gräben und Brücken, die in den von Preußen abgetretenen Gebietsteilen 
belegen sind, mit sämtlichen Rechten und Pflichten an diejenigen Gutsbezirke 
über, denen diese Gebietsteile in Anhalt zugewiesen werden. 
Gleichzeitig übernehmen in dem als Fläche V bezeichneten, von Anhalt ab- 
getretenen Gebietsteile die Unterhaltung der Feldwege, Gräben und Brücken mit 
sämtlichen Rechten und Pflichten die Gemeinden Abberode und Steinbrücken, 
und zwar jede dieser Gemeinden insoweit, als die Feldwege, Gräben und Brücken 
in dem ihr zufallenden Anteile der Fläche V belegen sind. Ferner übernimmt es 
die Gemeinde Abberode, den öffentlichen Kommunikationsweg von Abberode nach 
der preußischen Gemeinde Ritzgerode in dem bisherigen Qustande zu erhalten. 
Die innerhalb der Fläche V liegenden, von Abberode in der Richtung nach den 
preußischen Gemeinden Molmerswende und Wippra und der anhaltischen Ge- 
meinde Tilkerode aus#ehenden Kreisstraßen übernimmt der preußische Mansfelder 
Gebirgskreis mit allen Rechten und Pflichten, insbesondere mit der Verpflichtung, 
sie einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Brücken dauernd im bisherigen 
Zustand als Kreisstraßen zu erhalten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.