Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1913. (104)

— 281 — 
Abertrag .. .. 96 697 000 Mark 244 054 000 Mark 
Süd bei Cöln an Stelle 
der aufzugebenden Schiff- 
brückenlinie –4.42 000 „ 
o) zur Gewährung eines 
weiteren Zuschusses zu den 
Grunderwerbskosten der 
Eisenbahn von Hilders 
nach Wüstensachsen an den 
Kreis Gersfeld 27000 „ 
zusammen. 100 966 000 -; 
IV. zur Beschaffung von Fahrzeugen für die bestehenden 
Staatsbahheen 190 000 000 „; 
V. zur weiteren Förderung des Baues von Kleinbahnen 7 500 000 „; 
insgesamt . . 542 520 000 Mark. 
Über die Verwendung des Fonds zu V wird dem Landtag alljährlich 
Rechenschaft abgelegt werden. . . 
Mit der Ausführung der unter Ib aufgeführten Eisenbahnen ist erst dann 
vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind: 
A. () Der gesamte zum Bau der Eisenbahnen und deren Nebenanlagen 
nach Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Ent- 
eignungsverfahren festzustellenden Entwürfe erforderliche Grund und Boden ist 
der Staatsregierung in dem Umfang, in welchem er nach den landesgesetzlichen 
Bestimmungen der Enteignung unterworfen ist, unentgeltlich und lastenfrei — der 
dauernd erforderliche zum Eigentume, der vorübergehend erforderliche zur Be— 
nutzung für die Zeit des Bedürfnisses — zu überweisen oder die Erstattung der 
sämtlichen staatsseitig für seine Beschaffung im Wege der freien Vereinbarung 
oder Enteignung aufzuwendenden Kosten, einschließlich aller Nebenentschädigungen 
für Wirtschaftserschwernisse und sonstige Nachteile, in rechtsgültiger Form zu 
übernehmen und sicherzustellen. 
() Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auch auf die unent- 
geltliche und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung derjenigen Anlagen 
erforderlichen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer 
im öffentlichen Interesse oder im Interesse des benachbarten Grundeigentums auf 
Grund landesgesetzlicher Bestimmungen obliegt oder auferlegt wird. 
G)Zu den Grunderwerbskosten für die unter 1, 6) 7, 10 und 11 be- 
nannten Eisenbahnen soll staatsseitig ein Zuschuß gewährt werden, und zwar: 
  
  
a) bei Nr. 1 (Blindgallen-Szittkehmen) vo.. 120 000 Mark, 
b) „ 6 Miebüll-Westerland) von ............ 350 000 „ 
e) ? 7 (Olpe-Kreuzthall 0vooyNN;Na 77000 „ 
d) . 10 (Simmern-Gemünden) vo 300 O000 „ 
e) 11 (Neuerburg-Bitburg) vo 420 000 „
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.