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Abertrag .. .. 96 697 000 Mark 244 054 000 Mark
Süd bei Cöln an Stelle
der aufzugebenden Schiff-
brückenlinie –4.42 000 „
o) zur Gewährung eines
weiteren Zuschusses zu den
Grunderwerbskosten der
Eisenbahn von Hilders
nach Wüstensachsen an den
Kreis Gersfeld 27000 „
zusammen. 100 966 000 -;
IV. zur Beschaffung von Fahrzeugen für die bestehenden
Staatsbahheen 190 000 000 „;
V. zur weiteren Förderung des Baues von Kleinbahnen 7 500 000 „;
insgesamt . . 542 520 000 Mark.
Über die Verwendung des Fonds zu V wird dem Landtag alljährlich
Rechenschaft abgelegt werden. . .
Mit der Ausführung der unter Ib aufgeführten Eisenbahnen ist erst dann
vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind:
A. () Der gesamte zum Bau der Eisenbahnen und deren Nebenanlagen
nach Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Ent-
eignungsverfahren festzustellenden Entwürfe erforderliche Grund und Boden ist
der Staatsregierung in dem Umfang, in welchem er nach den landesgesetzlichen
Bestimmungen der Enteignung unterworfen ist, unentgeltlich und lastenfrei — der
dauernd erforderliche zum Eigentume, der vorübergehend erforderliche zur Be—
nutzung für die Zeit des Bedürfnisses — zu überweisen oder die Erstattung der
sämtlichen staatsseitig für seine Beschaffung im Wege der freien Vereinbarung
oder Enteignung aufzuwendenden Kosten, einschließlich aller Nebenentschädigungen
für Wirtschaftserschwernisse und sonstige Nachteile, in rechtsgültiger Form zu
übernehmen und sicherzustellen.
() Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auch auf die unent-
geltliche und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung derjenigen Anlagen
erforderlichen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer
im öffentlichen Interesse oder im Interesse des benachbarten Grundeigentums auf
Grund landesgesetzlicher Bestimmungen obliegt oder auferlegt wird.
G)Zu den Grunderwerbskosten für die unter 1, 6) 7, 10 und 11 be-
nannten Eisenbahnen soll staatsseitig ein Zuschuß gewährt werden, und zwar:
a) bei Nr. 1 (Blindgallen-Szittkehmen) vo.. 120 000 Mark,
b) „ 6 Miebüll-Westerland) von ............ 350 000 „
e) ? 7 (Olpe-Kreuzthall 0vooyNN;Na 77000 „
d) . 10 (Simmern-Gemünden) vo 300 O000 „
e) 11 (Neuerburg-Bitburg) vo 420 000 „