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Preußische Ges er ammlung
—dNr. 35.
Juhalt: Staatsvertrag zwischen Preußen und Schaumburg-Lippe wegen Herstellung einer Eisenbahn von
Nienburg nach Minden mit Abzweigung nach Stadthagen, S. 347. — Staatsvertrag zwischen
Preußen und Oldenburg wegen Herstellung einer Eisenbahn von Neustadt (Holst.) nach Schwartau,
S. 3332. — Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungs-
blätter veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Urkunden ufw., S. 388.
(Nr. 11305.) Staatsvertrag zwischen Preußen und Schaumburg-Lippe wegen Herstellung
einer Eisenbahn von Nienburg nach Minden mit Abzweigung nach Stadt-
hagen. Vom 27./22. Februar 1913.
S. Majestät der König von Preußen und Seine Durchlaucht der Fürst zu
Schaumburg-Lippe haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die Herstellung
einer Eisenbahn von Nienburg nach Minden mit Abzweigung nach Stadthagen
zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Geheimen Oberregierungsrat Wilhelm Welcker,
Allerhöchstihren Geheimen Legationsrat Paul Goetsch,
Allerhöchstihren Geheimen Oberfinanzrat Dr. Ernst Schneider,
Allerhöchstihren Geheimen Oberbaurat Robert Brosche;
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schaumburg-Lippe:
Höchstihren Staatsrat Gotthard von Campe,
welche unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation nachstehenden Vertrag
abgeschlossen haben:
Artikel I.
Die Königlich Preußische Regierung erklärt sich bereit, eine Eisenbahn von
Nienburg nach Minden mit Abzweigung nach Stadthagen für eigene Rechnung
auszuführen.
Die Fürstlich Schaumburg-Lippische Regierung gestattet der Königlich
Preußischen Regierung den Bau und Betrieb dieser Bahnen innerhalb ihres
Staatsgebiets.
Cesetzsammlung 1913. (Nr. 11305—11306.) 60
Ausgegeben zu Berlin den 17. Juli 1913.