Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1913. (104)

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Artikel 4. 
Gegenwärtiger Zusatzvertrag soll beiderseitig zur landesherrlichen Ge- 
nehmigung vorgelegt werden) die Auswechselung der Ratifkationsurkunden soll 
in Berlin erfolgen. 
Zur Beglaubigung dessen haben die Bevollmächtigten den Zusatzvertrag 
unterzeichnet und besiegelt. 
So geschehen zu Berlin, am 26. Mai 1913. 
(. S.) Goetsch. (L. S.) v. Leipzig. 
(L. S.) Dr. Rundnagel. (L. S.) Friedrich. 
  
Der vorstehende QZusatzvertrag ist ratifjziert worden;) die Auswechselung der 
Ratifikationsurkunden hat stattgefunden. 
  
—““"—— 
Kr. 11312.) Bekanntmachung über die Auswechselung der Natifikationsurkunden zu dem 
mit dem Herzogtum Anhalt am 12. Februar 1913 abgeschlossenen Staats- 
vertrag über den Austausch von Gebietsteilen, die zu dem preußischen Kreise 
Bitterfeld und den anhaltischen Kreisen Dessau und Ballenstedt gehören. 
Vom 7. August 1913. 
D. Staatsvertrag mit dem Herzogtum Anhalt über den Austausch von Ge- 
bietsteilen, die zu dem preußischen Kreise Bitterfeld und den anhaltischen Kreisen 
Dessau und Ballenstedt gehören, vom 12. Februar 1913, der als Anlage des 
Gesetzes über die Anderung der Landesgrenze gegen das Herzogtum Anhalt in 
den Gemarkungen Abberode und Steinbrücken, Mansfelder Gebirgskreis, und 
Möst und Schierau, Kreis Bitterfeld, vom 19. Mai 1913 (Gesetzsamml. S. 263) 
in der Gesetzsammlung für 1913 Seite 264 bis 266 abgedruckt ist, ist ratifiziert 
worden. « 
Die Auswechselung der Ratifikationsurkunden hat heute in Halle a. S. 
stattgefunden. 
Berlin, den 7. August 1913. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
Im Auftrage: 
Zimmermann. 
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