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Artikel 4.
Gegenwärtiger Zusatzvertrag soll beiderseitig zur landesherrlichen Ge-
nehmigung vorgelegt werden) die Auswechselung der Ratifkationsurkunden soll
in Berlin erfolgen.
Zur Beglaubigung dessen haben die Bevollmächtigten den Zusatzvertrag
unterzeichnet und besiegelt.
So geschehen zu Berlin, am 26. Mai 1913.
(. S.) Goetsch. (L. S.) v. Leipzig.
(L. S.) Dr. Rundnagel. (L. S.) Friedrich.
Der vorstehende QZusatzvertrag ist ratifjziert worden;) die Auswechselung der
Ratifikationsurkunden hat stattgefunden.
—““"——
Kr. 11312.) Bekanntmachung über die Auswechselung der Natifikationsurkunden zu dem
mit dem Herzogtum Anhalt am 12. Februar 1913 abgeschlossenen Staats-
vertrag über den Austausch von Gebietsteilen, die zu dem preußischen Kreise
Bitterfeld und den anhaltischen Kreisen Dessau und Ballenstedt gehören.
Vom 7. August 1913.
D. Staatsvertrag mit dem Herzogtum Anhalt über den Austausch von Ge-
bietsteilen, die zu dem preußischen Kreise Bitterfeld und den anhaltischen Kreisen
Dessau und Ballenstedt gehören, vom 12. Februar 1913, der als Anlage des
Gesetzes über die Anderung der Landesgrenze gegen das Herzogtum Anhalt in
den Gemarkungen Abberode und Steinbrücken, Mansfelder Gebirgskreis, und
Möst und Schierau, Kreis Bitterfeld, vom 19. Mai 1913 (Gesetzsamml. S. 263)
in der Gesetzsammlung für 1913 Seite 264 bis 266 abgedruckt ist, ist ratifiziert
worden. «
Die Auswechselung der Ratifikationsurkunden hat heute in Halle a. S.
stattgefunden.
Berlin, den 7. August 1913.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
Im Auftrage:
Zimmermann.
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