Full text : Preußische Gesetzsammlung. 1913. (104)

Sachregister  1913.

Schiffahrt  (Forts.)

Schiffbarkeit  (das.  5  153)  97.  —  Beseitigung  von
Treppen  usw.  auf  den  Ufergrundstücken  sowie  von  Staurechten
  im  Interesse  der  Schiffahrt  (das.  55  333,  338)  147.

Bildung  von  Wassergenossenschaften  zur  Herstellung
und  Unterhaltung  der  Schiffbarkeit  von  Wasserläufen
(Wasserges.  §  206  Nr.  8)  111.

Beschwerden  gegen  wasserpolizeiliche  Anordnungen
der  Oberpräsidenten  in  betreff  des  öffentlichen  Schiffsverkehrs
  (Wasserges.  §  347  Abs.  1)  150.

Schiffahrtstraßen,  s.  Wasserstraßen.

Schiffahrtzeichen,  Setzen  von  Schiffahrtzeichen  usw.  auf
Anlandungen,  Inseln  sowie  auf  den  Ufergrundstücken
(Wasserges.  §  144)  95.

Schilling-See  (oberländische  Seen)  gehört  zu  den  Wasserläufen
  erster  Ordnung  im  Sinne  des  Wassergesetzes
(Wasserges.  §  2  Abs.  1  Nr.  1  Anl.  I)  176.

Schirnau-Entwässerungsgenossenschaft  in  Nützen  im  Kreise
Segeberg  (Stat.  v.  26.  Sept.)  396  Nr.  3.

Schirnau  (Schleswig-Holstein),  Schirnauer  See  gehört  zu
den  Wasserläufen  erster  Ordnung  im  Sinne  des  Wassergesetzes
  (Wasserges.  §  2  Abs.  1  Nr.  1  Anl.  II)  183.

Schlaborn  (Brandenburg),  Schlaborn.  Kanal  und  See
gehören  zu  den  Wasserläufen  erster  Ordnung  im  Sinne
des  Wassergesetzes  (Wasserges.  §  2  Abs.  1  Nr.  1  Anl.  1)
178.

Schlacken,  Einbringung  und  Lagerung  von  Schlacken  an
den  Wasserläufen  (Wasserges.  §  19)  59.  —  Lagerung
im  Hochwasserabstußgebiete  (das.  §  284)  131.

Schlänitz-See  (Havel)  gehört  zu  den  Wasserläufen  erster
Ordnung  im  Sinne  des  Wassergesetzes  (Wasserges.  82
Abs.  1  Nr.  1  Anl.  1)  174.

Schlamm,  Einbringung  und  Lagerung  von  Schlamm  an
den  Wasserläufen  sowie  Entnahme  aus  denselben  (Wasserges.
  5  19)  59.  —  Lagerung  im  Hochwasserabflußgebiete
(das.  §  284)  131.

Schleppmonopol  auf  dem  Rhein-Weser-Kanal  und  dem
Lippe-Kanal  (G.  v.  30.  April)  217.

Schlesien  (Provinz),  Anwendungsgebiet  des  Gesetzes  zur
Festigung  und  Stärkung  des  deutschen  ländlichen  Besitzstandes
  in  den  national  gefährdeten  Teilen  der  Provinz
Schlesien  vom  26.  Juni  1912  (V.  v.  12.  März)  33.

Einführung  des  Gesetzes,  betr.  die  Zulassung  einer
Verschuldungsgrenze  für  land-  oder  forstwirtschaftlich
genutzte  Grundstücke,  vom  20.  August  1906  in  der  Provinz
Schlesien  (V.  v.  5.  Mai)  274.

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Schlesien  (Forts.)

Unterhaltung  der  Wasserläufe  zweiter  unb  britter
Ordnung  im  Gebiete  des  schlesischen  Auenrechts  (Wasserges.
  §  118)  87.

Anwendung  von  Vorschriften  des  Wassergesetzes  auf
Talsperren  nach  dem  Gesetze,  betr.  Maßnahmen  zur  Verhütung
  von  Hochwassergefahren  in  der  Provinz  Schlesien,
vom  3.  Juli  1900  (Wasserges.  §  104  Abs.  4,  5  107
Abs.  3,  §5  109)  84.

Inkraftbleiben  des  Gesetzes,  betr.  Schutzmaßregeln
im  Quellgebiete  der  linksseitigen  Zuflüsse  der  Oder  in
der  Provinz  Schlesien,  vom  16.  September  1899
(Wasserges.  5  395  Nr.  3)  163.  —  desgl.  des  Gesegzes,
betr.  Maßnahmen  zur  Verhütung  von  Hochwassergefahren
in  der  Provinz  Schlesien,  vom  3.  Juli  1900,  soweit
nicht  im  §  104  Abs.  4  sowie  in  den  §#.  107,  109  bezüglich
  der  Talsperren  abweichendes  bestimmt  ist  (das.
5  395  Nr.  5)  163.

Aufhebung  des  Schlesischen  Vorfluts-Edikts  vom
20.  Dezember  1746  (Wasserges.  5  399  Abs.  2  Nr.  24)
166.  —  desgl.  der  Mühlenordnung  für  Schlesien  vom
28.  August  1777  (das.  5  399  Abs.  2  Nr.  25)  166.

Zubuße  der  Provinz  Schlesien  zu  den  Kosten  der
Verbesserung  der  Oderwasserstraße  unterhalb  Breslau
(G.  v.  30.  Juni  §  2)  360.

Landschaft  der  Provinz  Schlesien,  s.  Landschaften

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Schleswig  (vormaliges  Herzogtum),  Aufhebung  der  provisorischen
  Verfügung  für  die  Geestdistrikte  des  Herzogtums
  Schleswig,  betr.  die  Ableitung  und  die  Benutzung
des  Wassers  behufs  Verbesserung  der  Ländereien,  vom
6.  September  1863  (Wasserges.  5  399  Abs.  2  Nr.  33)  166.

Schleswig-Holstein  (Drovinz),  Anwendungsgebiete  des
Gesetzes  zur  Festigung  und  Stärkung  des  deutschen  ländlichen
  Besitzstandes  in  den  national  gefährdeten  Teilen
der  Provinz  Schleswig-Holstein  vom  26.  Juni  1912
(V.  v.  12.  März)  33.

Einführung  des  Gesetzes,  betr.  die  Zulassung  einer
Verschuldungsgrenze  für  land-  oder  forstwirtschaftlich
genugtte  Grundstücke,  vom  20.  August  1906  in  der  Provinz
  Schleswig-Holstein  (V.  v.  5.  Mai)  274.

Abänderung  der  Verordnung,  betreffend  die  Ausführung
  des  Fischereigesetzes  in  der  Provinz  Schleswig-Holstein,
  vom  8.  August  1887  (V.  v.  31.  März)  39.

Besondere  Vorschriften  für  das  Deich=  und  Siel.
wesen  in  der  Drovinz  Schleswig-Holstein  (Wasserges.
§  323  bis  329)  143.