Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1913. (104)

Sachregister 1913. 75 
Staatseisenbahnen, s. Eisenbahnen. 
Staatshaushaltsetat, Feststellung eines Nachtrags 
zum Staatshaushaltsetat für das Etatsjahr 1912 
(G. v. 10. Febr.) 17. 
Feststellung des Staatshaushaltsetats für das 
Etatsjahr 1913 (G. v. 10. Mai) 193. 
Staatsmittel, Beteiligung des Staates an dem Ausbau 
von Wasserläufen zweiter Ordnung (Wasserges. 8§ 176 
bis 181) 103. 
Unterstühung der Wassergenossenschaften zur Be- 
seitigung von Hindernissen des Hochwasserabflusses durch 
den Staat (Wasserges. § 293) 125. 
Welche Kosten des Verfahrens zur Bildung von 
Wassergenossenschaften die Staatskasse trägt (Wasserges. 
8 272 Abs. 2) 128. — desgl. von Deichverbänden 
(das. § 297) 136. — desgl. welche Kosten der Schau- 
ämter für Wasserläufe zweiter und dritter Ordnung 
(das. § 364 Abs. 3) 154. 
Beitrag des Staates zu den Kosten der wirtschaft- 
lichen Zusammenlegung von Holzungen und Sdländercien 
in den dem Gebirgs- und Hügellande der Rheinprovinz 
angehörenden Gemarkungen zur Vermeidung schwerer 
Hochwasserschäden (G. v. 28. Mai Art. VI 8 12) 290. 
Staatsschuldverschreibungen, Anlegung von Spar-= 
kassenbeständen in Schuldverschreibungen des Deutschen 
Reichs oder Preußens (G. v. 23. Dez. 12 82) 3. 
Stade (Hannover), Aufhebung der Allgemeinen, Damm., 
Graben- und Brücken-Ordnung für sämtliche herrschaft- 
liche Moorkolonien im Landdrosteibezirk Stade vom 
20. November 1826 (Wasserges. 5 399 Abs. 2 Nr. 35) 166. 
Stadtausschußz, Zuständigkeit zur Festsetzung des bei 
einzelnen Stauanlagen innezuhaltenden Wasserstandes 
(Wasserges. § 93 Abs. 2, 3) 80. — desgl. zur Genehmi- 
gung der Veräußerung von Grundstücken und der Auf- 
nahme von Anleihen durch die Wassergenossenschaften 
(das. § 220) 114. — desgl. zur Genehmigung von bau- 
lichen Anlagen usw. im Uberschwemmungsgebiete von 
bei Hochwasser gefahrbringenden Wasserläufen (das. 5 287) 
1.33. — desgl. zur Verpflichtung des Unterhaltungs- 
pflichtigen usw. zur Erhaltung von Deichen, die zu keinem 
Deichverbande gehören (das. 5319) 142.— desgl. in betreff 
der Ansprüche auf Zwangsrechte (das. 88 340, 341) 148. 
Stadtbezirke, Vereinigung der Landgemeinden Grünewalde 
und Elbenau sowie einzelner Parzellen des Forstguts- 
bezirkes Grünewalde mit der Stadtgemeinde Schönebeck 
(G. v. 31. März) 37. — desgl. der Landgemeinde Rick- 
Stadtbezirke Gorts.) 
lingen mit der Stadtgemeinde und dem Stadtkreise Linden 
(G. v. 14. Mai) 249. 
Stadthagen (Schaumburg-Lippe), Eisenbahn Nienburg 
a. Weser-Minden i. Westf. mit Abzweigung nach Stadt- 
hagen, s. Eisenbahnen Nr. 76. 
Stadtverordnetenversammlung wählt die Mitglieder 
der Schauämter für Wasserläufe zweiter und dritter 
Ordnung (Wasserges. 5 361) 154. 
Obliegenheiten in Angelegenheiten, betr. die wirt. 
schaftliche ZJusammlegung von Holzungen und Odländereien 
in den dem Gebirgs- und Hügellande der Rheinprovinz 
angehörenden Gemarkungen zur Vermeidung schwerer 
Hochwasserschäden (G. v. 28. Mai Art. VI § 15) 291. 
Städte, Kosten der Schauämter für Wasserläufe zweiter 
und dritter Ordnung trägt die Stadtgemeinde (Wasserges. 
364 154. 
Stahlhammer (Schlesien), Eisenbahn Stahlhammer- 
Weischnik, s. Eisenbahnen Nr. 99. 
Stammigüter, Bestimmung in betreff des Uberganges von im 
Stammgutsverbande stehenden Grundstücken in das Eigen- 
tum eines Unternehmers von Benutzungsrechten an 
Wasserläufen (Wasserges. 5 78 Abs. 2) 75.— desgl. bei 
Zurücknahme der Verleihung (das. 5 84 Abs. 3) 77. — 
desgl. eines aufrechterhaltenen Rechtes (das. § 379 Abs. 5) 
160. — desgl. bei Ansprüchen auf Zwangsrechte (das. 
5 340 Abs. 5) 148. 
Stanowitz (Schlesien), s. Chausseen Nr. 1. 
Stargard (Pommern) #nderung des Amtsgerichtsbezirkes 
(V. v. 13. Febr.) 22. 
Eisenbahn Kreuz-Stargard i. Pomm., s. Eisen. 
bahnen Nr. 59. 
Statut über die Einsetzung einer Vertretung der Be. 
teiligten bei Ubernahme der Unterhaltung von Wasser- 
läufen zweiter Ordnung auf den Landeskommunalverband in 
den Hohenzollernschen Landen (Wasserges. 5 125 Abs. 3)90. 
s. Bezirks., Provinzialstatuten. 
s. Satzungen. 
Stauanlagen, Recht des Eigentümers der Wasserläufe 
(Wasserges. § 40 Abs. 2 Nr. 3) 65. — Verleihung des 
Rechtes (das. 5§ 46, 73, 91 bis 112) 64. — Einlegung 
von Stauwerken ist Gegenstand eines Unternehmens zum 
Ausbau von Wasserläufen erster und zweiter Ordnung 
(das. 5 153) 97. — Zwaugsrechte (das. 8§ 331, 334. 
335, 338, 340, 341) 146. 
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