Sachregister 1913. 75
Staatseisenbahnen, s. Eisenbahnen.
Staatshaushaltsetat, Feststellung eines Nachtrags
zum Staatshaushaltsetat für das Etatsjahr 1912
(G. v. 10. Febr.) 17.
Feststellung des Staatshaushaltsetats für das
Etatsjahr 1913 (G. v. 10. Mai) 193.
Staatsmittel, Beteiligung des Staates an dem Ausbau
von Wasserläufen zweiter Ordnung (Wasserges. 8§ 176
bis 181) 103.
Unterstühung der Wassergenossenschaften zur Be-
seitigung von Hindernissen des Hochwasserabflusses durch
den Staat (Wasserges. § 293) 125.
Welche Kosten des Verfahrens zur Bildung von
Wassergenossenschaften die Staatskasse trägt (Wasserges.
8 272 Abs. 2) 128. — desgl. von Deichverbänden
(das. § 297) 136. — desgl. welche Kosten der Schau-
ämter für Wasserläufe zweiter und dritter Ordnung
(das. § 364 Abs. 3) 154.
Beitrag des Staates zu den Kosten der wirtschaft-
lichen Zusammenlegung von Holzungen und Sdländercien
in den dem Gebirgs- und Hügellande der Rheinprovinz
angehörenden Gemarkungen zur Vermeidung schwerer
Hochwasserschäden (G. v. 28. Mai Art. VI 8 12) 290.
Staatsschuldverschreibungen, Anlegung von Spar-=
kassenbeständen in Schuldverschreibungen des Deutschen
Reichs oder Preußens (G. v. 23. Dez. 12 82) 3.
Stade (Hannover), Aufhebung der Allgemeinen, Damm.,
Graben- und Brücken-Ordnung für sämtliche herrschaft-
liche Moorkolonien im Landdrosteibezirk Stade vom
20. November 1826 (Wasserges. 5 399 Abs. 2 Nr. 35) 166.
Stadtausschußz, Zuständigkeit zur Festsetzung des bei
einzelnen Stauanlagen innezuhaltenden Wasserstandes
(Wasserges. § 93 Abs. 2, 3) 80. — desgl. zur Genehmi-
gung der Veräußerung von Grundstücken und der Auf-
nahme von Anleihen durch die Wassergenossenschaften
(das. § 220) 114. — desgl. zur Genehmigung von bau-
lichen Anlagen usw. im Uberschwemmungsgebiete von
bei Hochwasser gefahrbringenden Wasserläufen (das. 5 287)
1.33. — desgl. zur Verpflichtung des Unterhaltungs-
pflichtigen usw. zur Erhaltung von Deichen, die zu keinem
Deichverbande gehören (das. 5319) 142.— desgl. in betreff
der Ansprüche auf Zwangsrechte (das. 88 340, 341) 148.
Stadtbezirke, Vereinigung der Landgemeinden Grünewalde
und Elbenau sowie einzelner Parzellen des Forstguts-
bezirkes Grünewalde mit der Stadtgemeinde Schönebeck
(G. v. 31. März) 37. — desgl. der Landgemeinde Rick-
Stadtbezirke Gorts.)
lingen mit der Stadtgemeinde und dem Stadtkreise Linden
(G. v. 14. Mai) 249.
Stadthagen (Schaumburg-Lippe), Eisenbahn Nienburg
a. Weser-Minden i. Westf. mit Abzweigung nach Stadt-
hagen, s. Eisenbahnen Nr. 76.
Stadtverordnetenversammlung wählt die Mitglieder
der Schauämter für Wasserläufe zweiter und dritter
Ordnung (Wasserges. 5 361) 154.
Obliegenheiten in Angelegenheiten, betr. die wirt.
schaftliche ZJusammlegung von Holzungen und Odländereien
in den dem Gebirgs- und Hügellande der Rheinprovinz
angehörenden Gemarkungen zur Vermeidung schwerer
Hochwasserschäden (G. v. 28. Mai Art. VI § 15) 291.
Städte, Kosten der Schauämter für Wasserläufe zweiter
und dritter Ordnung trägt die Stadtgemeinde (Wasserges.
364 154.
Stahlhammer (Schlesien), Eisenbahn Stahlhammer-
Weischnik, s. Eisenbahnen Nr. 99.
Stammigüter, Bestimmung in betreff des Uberganges von im
Stammgutsverbande stehenden Grundstücken in das Eigen-
tum eines Unternehmers von Benutzungsrechten an
Wasserläufen (Wasserges. 5 78 Abs. 2) 75.— desgl. bei
Zurücknahme der Verleihung (das. 5 84 Abs. 3) 77. —
desgl. eines aufrechterhaltenen Rechtes (das. § 379 Abs. 5)
160. — desgl. bei Ansprüchen auf Zwangsrechte (das.
5 340 Abs. 5) 148.
Stanowitz (Schlesien), s. Chausseen Nr. 1.
Stargard (Pommern) #nderung des Amtsgerichtsbezirkes
(V. v. 13. Febr.) 22.
Eisenbahn Kreuz-Stargard i. Pomm., s. Eisen.
bahnen Nr. 59.
Statut über die Einsetzung einer Vertretung der Be.
teiligten bei Ubernahme der Unterhaltung von Wasser-
läufen zweiter Ordnung auf den Landeskommunalverband in
den Hohenzollernschen Landen (Wasserges. 5 125 Abs. 3)90.
s. Bezirks., Provinzialstatuten.
s. Satzungen.
Stauanlagen, Recht des Eigentümers der Wasserläufe
(Wasserges. § 40 Abs. 2 Nr. 3) 65. — Verleihung des
Rechtes (das. 5§ 46, 73, 91 bis 112) 64. — Einlegung
von Stauwerken ist Gegenstand eines Unternehmens zum
Ausbau von Wasserläufen erster und zweiter Ordnung
(das. 5 153) 97. — Zwaugsrechte (das. 8§ 331, 334.
335, 338, 340, 341) 146.
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