Sachregister 1913. 81
V.
Varensell (Westfalen), Olbach-Genossenschaft in Vareusell
im Kreise Wiedenbrück (Stat. v. 12. März) 215 Nr. 8.
Velsot (PVommern), Meliorationsgenossenschaft Velsow
daselbst im Kreise Stolp (Stat. v. 1. Sept.) 392 Nr. 3.
Veräußerung von Grundstücken der Wassergenossen-
schaften (Wasserges. & 220) 114. — desgl. der Deich.
verbände (das. 6 303) 138.
Verden (Hannover), besondere Vorschriften für das Deich.
und Sielwesen im Herzogtume Verden (Wasserges., 8§5 323
Abs. 1 Nr. 2 ff.) 143.
Verfehnung, Bildung von Wassergenossenschaften zur
Verfehnung von Grundstücken (Wasserges. § 206 Nr. 5,
g 238) 111.
Verfehnungsanlagen, Bildung von Wassergenossen.
schaften zur Unterhaltung von Verfehnungsanlagen
(Wasserges. § 206 Nr. 5, §5 238) 111.
Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des durch be.
stimmungswidrige Benutzung des Leinpfads, durch
Landen usw. entstandenen Schadens (Wasserges. § 30)
(#3. — desgl. des durch die Ausübung eines verliehenen
Rlchtes auf Benutzung von Wasserläufen (das. § 82)
76. — desgl. des durch Ausbau von Wasserläufen
erster und zweiter Ordnung und ihrer Ufer (das. 8 172)
102. — desgl. des durch Ansprüche auf Zwangsrechte
(das. * 341) 149.
Verjährung der Ansprüche auf Entschädigung usw.
gegen den Verband zur Regelung der Vorflut, Ent-
wässerung und Abwässerreinigung im Rawagebiete (G.
Fr. 21. April § 22) 215. — desgl. gegen die Genossen-
schaft zur Regelung der Vorflut und der Abwässer-
reuigung im linksniederrheinischen Industriegebiete (G.
v. 20. April § 29) 259. — desgl. gegen die Genossen-
schast „Ruhrverband zur Reinhaltung der Nuhr und
ihrer Nebenflüsse (G. v. 5. Juni § 31) 314. — desgl.
gegen die Sesekegenossenschaft zur Regelung der Vorflut
und der Abwässerreinigung im Niederschlagsgebiete der
Seseke und ihrer Nebenflüsse (G. v. 5. Juni § 30) 338.
Verkehrsabgaben, Vorschriften über die Verleihung des
Rechtes zur Erhebung von Verkehrsabgaben und die
Feststellung der Tarife bleiben bestehen (Wasserges. 5 397)
164.
Verkündung der Entscheidung usw. in dem Verfahren
vor den Schiedsgerichten in Knappschaftsangelegenheiten
(V. v. 8. Dez. 5 58) 417. — desgl. vor dem Ober-
schiedsgerichte (V. v. 8. Dez. § 52) 431.
Gesetzlammlung 1913.
Verschuldungsgrenze, Einführung des Gesehes, betr.
die Zulassung einer Verschuldungsgrenze für land- oder
forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, vom 20. August
1006 in allen Landesteilen — mit Ausnahme des
Stadtkreises Berlin —, in denen es nicht schon nach
den Verordnungen vom 23. März 1908 und vom
16. Juni 1909 gilt (V. v. 5. Mai) 274.
Vertretung der Parteien in dem Verfahren vor den
Schiedsgerichten in Knappschaftsangelegenheiten (V. v.
8. Dez. S§s 13, 14, 40, 41) 4066. — desgl. vor dem
Oberschiedsgerichte (V. v. 8. Dez. §§ 15, 16, 29, 30) 424.
Vertretung der Wassergenossenschaften (Wasserges.
§#212 Abs. 2, 3) 112. — desgl. der Deichverbände
(das. § 299 Abs. 3) 137.
Vertretung der Genossenschaft zur Regelung der Vor-
flut und der Abwässerreinigung im linksniederrheinischen
Industriegebiete (G. v. 29. April § 11) 254. — dezgl.
der Genossenschaft -„Ruhrverband zur Reinhaltung der
Ruhr und ihrer Nebenflüsse (G. v. 5. Juni § 11) 308.
— desgl. der Genossenschaft = Ruhrtalsperren-Verein-
(G. v. 5. Juni §11) 320. — desgl. der Sesekegenossen-
schaft zur Regelung der Vorflut und der Abwässer-
reinigung im Niederschlagsgebiete der Seseke und ihrer
Nebenflüsse (G. v. 5. Juni § 10) 332.
Bevollmächtigte in dem Verfahren zur Bildung von
Wassergenossenschaften (Wasserges. # 254 bis 256) 124.—
desgl. von Deichverbänden (das. 5 297) 136.
Vertretung in Angelegenheiten, betr. die wirtschaftliche
Umlegung von Grundstücken zur Verbesserung der Landes.
kultur in der Rheinprovinz (G. v. 28. Mai Art. 1 1) 285.
Verunreinigung, Anordnungen gegen die Verunreinigung
der Wasserläufe (Wasserges. §§ 19, 23, 24, 41, 47)
59. — desgl. der nicht zu den Wasserläufen gehörenden
Seen (das. § 199) 108. — desgl. des unterirdischen
Wassers usw. durch Einbringung von schädlichen Stoffen
in den Boden (daf. 5 202) 109.
Strafbestimmungen für Ubertretungen der Anord-
nungen gegen die Verunreinigung von Wasserläufen und
Seen (Wasserges. 8§ 375, 376) 157.
Einschränkung der Verunreinigung auf das Gemein-
übliche (Wasserges. § 379 Abs. 4) 159.
Verpflichtung zu Vorkehrungen gegen Verunreinigung
des Wassers im Interesse der Fischerei bei Ableitungen
aus landwirtschaftlichen oder gewerblichen Anlagen bleibt
bestehen (Wasserges. S 391) 162.
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