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Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
HFniglichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 10. Juni 1914.
## S) Wilhelm.
v. Bethmann Hollweg. v. Tirpit. Delbrick. Beseler.
v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz. Frhr. v. Schorlemer.
Lentze. v. Falkenhayn. v. Loebell.
Aulage 1.
Vertrag,
betreffend den Übergang des Cronberger Eisenbahnunternehmens
auf den Preußischen Staat.
Vom 14. Januar 1914.
Zwischen der Königlich Preußischen Staatsregierung, vertreten durch die
Königliche Eisenbahndirektion Frankfurt (Main),
und
der Cronberger Eisenbahngesellschaft, vertreten durch ihren Vorstand, den Ver-
waltungsrat, ist unter Vorbehalt der Zustimmung des Herrn Ministers der
öffentlichen Arbeiten und unter Vorbehalt der verfassungsmäßigen Genehmigung
nach Zustimmung der Generalversammlung der Aktionäre der Eisenbahngesell-
schaft folgender Vertrag abgeschlossen worden:
1.
Die Cronberger Eisenbahngesellschaft *J*g 8 an den Preußischen Staat
ihr Vermögen als Ganzes gemäß & 304 des H. G
Die Liquidation der Cronberger Ers, He e hast soll unterbleiben.
12.
Als Gegenleistung gewährt der Staat den Inhabern von Aktien der Cron-
berger Eisenbahn, nach Erlöschen der Gesellschaft gegen Einlieferung der Aktien
nebst zugehörigen Erneuerungsscheinen bei der Hauptkasse der Königlichen Eisen-
bahndirektion in Frankfurt (Main), eine Absindung, und zwar für jede Abtie eine