Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1914. (105)

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Preußische Gesetzsammlung 
Jahrgang 1914 Nr. 20. 
  
  
(Nr. 11359.) Gesetz, betreffend die Erweiterung des Stadtkreises Dortmund und Anderung 
der Amtsgerichtsbezirke Castrop und Dortmund. Vom 10. Juni 1914. 
  
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc 
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, 
was folgt: 
1. 
Die Landgemeinden Dorstfeld, Huckarde, Wischlingen, Rahm, Deusen, 
Eving, Lindenhorst und Kemminghausen werden mit Wirkung vom 1. April 1914 
ab von dem Landkreise Dortmund abgetrennt und unter den in den Anlagen 1 
bis 8 der Begründung zum Entwurfe dieses Gesetzes, je unter A, enthaltenen, im 
Amteblatte der Königlichen Regierung zu Arnsberg zu veröffentlichenden Bedin- 
gungen mit der Stadtgemeinde und dem Stadtkreise Dortmund vereinigt. 
82. 
Zu dem im 6 1 angegebenen Zeitpunkte scheiden die Landgemeinden Dorst- 
feld, Huckarde, Wischlingen, Rahm, Deusen, Eving, Lindenhorst und Kemming- 
hausen in Ansehung der Wahlen für das Haus der Abgeordneten aus dem 
Wahlbezirk Arnsberg Nr. 8 aus und treten dem Wahlbezirk Arnsberg Nr. 5 
hinzu. (Nr. 20 und 19 des Verzeichnisses A zu § 2 des Gesetzes, betreffend 
Vermehrung der Mitglieder des Hauses der Abgeordneten und Anderungen der 
Landtagswahlbezirke und Wahlorte, vom 28. Juni1l906—Gesetzsamml. S. 313 —.) 
83. 
Die Landgemeinde Deusen verbleibt bis zum ersten Tage des auf den 
Tag der Verkündung dieses Gesetzes folgenden Monats bei dem Amtsgericht in 
Castrop und wird von diesem Tage ab unter Abtrennung von ihrem bisherigen 
Amtsgerichte dem Amtsgericht in Dortmund zugelegt. 
Gesetzsammlung 1914. (Nr. 11359.) 25 
Ausgegeben zu Berlin den 1. Juli 1914.
	        
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