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Anlage I.
1.
2.
Besoldungsordnung.
A. Gehälter, die nach Dienstaltersstufen aufsteigen.
Klasse 1.
1200 — 1240 — 1280 — 1310 — 1340 — 1370 — I 400 %
Stackmeister bei der Domänenverwaltung und der Bauverwaltung.
(1 Stackmeister bei der Bauverwaltung künftig wegfallend. Außerdem 80
nichtpensionsfähige Stellenzulage für 1 Stackmeister bei der Bauverwaltung.)
Bahnwärter, Kranwärter (künftig wegfallend) bei der Eisenbahnverwaltung.
(Außerdem können solche Bahnwärter, die im Bahnbofsdienst, im Abfertigungs-
dienst, im Telegraphendienst, als Haltepunktwärter oder als Blockwärter beschäftigt
werden, nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 120 . erhalten.)
Buschwärter und Schleusenmeistergehilfen bei der Bauverwaltung.
Bahnwärter bei der Ruhrschiffahrtrerwaltung und Verwaltung der Duisburg-
Ruhrorter Häfen.
Aufseherinnen bei den Gefängnissen der Justizverwaltung, beim Polizeigefängnis
und im Polizeigewahrsam in Berlin sowie bei der Strafanstaltsverwaltung.
. Volizeidiener und Gefangenwärterinnen bei den Polizeiverwaltungen in den
Provinzen.
Nachtwächter bei der Universität Königsberg (künftig wegfallend).
Klasse 2.
a) 1200 — 1260 — 1320 — 1390 —. 1 460 — 1530 — 1600 .MA
Schaffner und Matrosen bei der Eisenbabnverwaltung.
1.
(Außerdem Nebenbezüge — Fahr., Stunden= und Nachtgelder —, von welchen
den Schaffnern 200 und den Matrosen 150.¾ bei der Pensionierung ange-
rechnet werden.
Ferner können solche Beamte, die im Ortsladedienst oder nach abgelegter
Brüfung zum Eisenbahnassistenten im mittleren Dienste beschäftigt werden, nicht-
pensionsfähige Stellenzulagen bis zu 180 .X erbalten.)
b) 1200 — 1280 — 1 360 — 1440 — 1520 — 1600 4+
Röhrleitungsaufseher, Gartenvogt, Wiesenaufseher und Wiesenwärter, Weide-
aufseher, Kanal- und Schleusenwärter, Spreewehrwärter bei der Domänen=
verwaltung.