Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1914. (105)

— 122 — 
Anlage I. 
1. 
2. 
Besoldungsordnung. 
A. Gehälter, die nach Dienstaltersstufen aufsteigen. 
Klasse 1. 
1200 — 1240 — 1280 — 1310 — 1340 — 1370 — I 400 % 
Stackmeister bei der Domänenverwaltung und der Bauverwaltung. 
(1 Stackmeister bei der Bauverwaltung künftig wegfallend. Außerdem 80 
nichtpensionsfähige Stellenzulage für 1 Stackmeister bei der Bauverwaltung.) 
Bahnwärter, Kranwärter (künftig wegfallend) bei der Eisenbahnverwaltung. 
(Außerdem können solche Bahnwärter, die im Bahnbofsdienst, im Abfertigungs- 
dienst, im Telegraphendienst, als Haltepunktwärter oder als Blockwärter beschäftigt 
werden, nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 120 . erhalten.) 
Buschwärter und Schleusenmeistergehilfen bei der Bauverwaltung. 
Bahnwärter bei der Ruhrschiffahrtrerwaltung und Verwaltung der Duisburg- 
Ruhrorter Häfen. 
Aufseherinnen bei den Gefängnissen der Justizverwaltung, beim Polizeigefängnis 
und im Polizeigewahrsam in Berlin sowie bei der Strafanstaltsverwaltung. 
. Volizeidiener und Gefangenwärterinnen bei den Polizeiverwaltungen in den 
Provinzen. 
Nachtwächter bei der Universität Königsberg (künftig wegfallend). 
Klasse 2. 
a) 1200 — 1260 — 1320 — 1390 —. 1 460 — 1530 — 1600 .MA 
Schaffner und Matrosen bei der Eisenbabnverwaltung. 
1. 
(Außerdem Nebenbezüge — Fahr., Stunden= und Nachtgelder —, von welchen 
den Schaffnern 200 und den Matrosen 150.¾ bei der Pensionierung ange- 
rechnet werden. 
Ferner können solche Beamte, die im Ortsladedienst oder nach abgelegter 
Brüfung zum Eisenbahnassistenten im mittleren Dienste beschäftigt werden, nicht- 
pensionsfähige Stellenzulagen bis zu 180 .X erbalten.) 
b) 1200 — 1280 — 1 360 — 1440 — 1520 — 1600 4+ 
Röhrleitungsaufseher, Gartenvogt, Wiesenaufseher und Wiesenwärter, Weide- 
aufseher, Kanal- und Schleusenwärter, Spreewehrwärter bei der Domänen= 
verwaltung.
	        
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