Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1914. (105)

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10. Schuldiener und Schuldienerinnen bei den Seminaren und der Waisen- und 
Schulanstalt in Bunzlau, Kastellan bei der Landesturnanstalt in Spandau, 
Pförtner und Hauswart bei der Blindenanstalt in Steglitz. 
(Außerdem 9 850 .4 nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 .X für die 
unter Kap. 121 des Etats des Ministeriums der geistlichen usw. Angelegenheiten 
aufgeführten Schuldiener, welche in Seminaren seinschließlich des Waisenhauses 
in Bunzlaus mit ½ bis voller Internatseinrichtung angestellt sind.) 
11. Wächter beim Zeughaus in Berlin. 
b) 1200 — 1290 — 1 380 — 1 460 — 1540 — 1 620 — 1700 " 
u Rehnenmeister, Parkaufseher bei der Domänenverwaltung. 
Badekartenverkäuferinnen bei der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung. 
3. Eisenbahngehilfinnen, Weichensteller einschließlich Eisenbahngehilfen, Rottenführer, 
Wagenausseher bei der Eisenbahnverwaltung. 
(Außerdem haben die Wagenaufseher Nebenbezüge — Fahr-, Stunden= und 
Nachtgelder —, von denen 200 ∆¾ bei der Pensionierung angerechnet werden. 
Ferner können Weichensteller, die als Block- und Haltepunktwärter, oder solche 
Beamte, die nach abgelegter Prüfung zum Eisenbahnassistenten im mittleren Dienste 
beschäftigt werden, und solche Weichensteller [Eisenbahngehilfen, die im Bahnhofs- 
dienst, im Abfertigungsdienst oder im Telegraphendienste, sowie solche Wagen- 
aufseher, die im Wagenmeisterdienste beschäftigt werden, nichtpensionsfähige Stellen- 
zulagen bis zu 180 .A erhalten.) 
4. Schleusenmeister, Schiffbrückenwärter, Schloßaufseher, Brückenaufseher bei der 
Bauverwaltung. 
(Außerdem 6 220 .4 nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 ..) 
5. Weichensteller bei der Ruhrschiffahrtverwaltung und Verwaltung der Duisburg- 
Nuhrorter Häfen. 
(Außerdem können Weichensteller, die als Block= und Haltepunktwärter, oder 
nach abgelegter Prüfung zum Eisenbahnassistenten im mittleren Dienste beschäftigt 
werden, nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 180 .¾ erhalten.) 
Leggemeister. 
7. Oberaufseherinnen, Hausmütter und Werkmeisterinnen bei den Gefängnissen der 
Justizverwaltung und bei der Strafanstaltsverwaltung. 
(Außerdem für die Oberaufseherinnen und die Hausmütter nichtpensionsfähige 
Stellenzulagen bis zu 200 /4, und zwar für die Hälfte der vorhandenen Be- 
amtinnen nach dem Durchschnittssatze von 150 4.) 
Klasse 4. 
a) 1300 — 1380 — 1450 — 1520 — 1590 — 1660 — 1730 — I 800 4 
1. Kanzleidiener bei der Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in 
Berlin, Vollziehungsbeamte bei den Kreiskassen, Boten bei den Einkommensteuer- 
Veranlagungskommissionen und Gewerbesteuerausschüssen. 
(Außerdem 150 .4 nichtpensionsfähige Stellenzulage für den bei der Direktion 
für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin mit der Wahrnehmung der 
Botenmeistergeschäfte beauftragten Kanzleidiener. 
  
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