Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1914. (105)

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(Außerdem nichtpensionsfähige Tantieme für die 3 Verkaufsbeamten je bis zur 
Höhe von 2,5 % des Erlöses aus dem Porzellanverkauf und ⅜8 % des Erlöses 
aus dem Verkaufe technischer Artikel und Isolatoren im Höchstbetrage von 2 500 .# 
für jeden Beamten.) 
. Moorvögte. 
Rechnungsführer und Sekretäre bei der Gestütverwaltung. 
(Außerdem für 1 Rechnungsführer in Gudwallen 300 .X für Mchrarbeiten zur 
Ersparung einer Schreibhilfe. Bei Annahme einer solchen kommen diese 300 .4# 
in Wegfall.) " «· « 
Gestüthofausseher bei der Gestütverwaltung. 
Restaurator beim Kupferstichkabinett, bei der ägyptischen Abteilung — künftig 
wegfallend —, Konfervator beim Museum für Völkerkunde — künftig weg.- 
fallend —), zweiter Restaurator und Inspektor bei der Gemäldegalerie, tech- 
nischer Inspektor der Gipsformerei bei den Kunstmuseen in Berlin, technischer 
Inspektor der Sammlungen beim Kunstgewerbemuseum in Berlin, Restauratoren 
beim Kunstgewerbemuseum und bei der Nationalgalerie in Berlin, Kunstformer 
und Gießer bei der Kunstakademie in Düsseldorf. 
Oberpräparatoren beim Soologischen Museum der Universität Berlin. 
Kassen- und Quästurkontrolleure bei den Universitäten Halle und Bonn, Kassen- 
rendanten und Ouästoren bei den Universitäten Kiel und Marburg. 
(Die vorstehend bezeichneten Beamten beziehen außerdem Gebühren und sind bei 
eintretender Pensionierung so zu behandeln, als ob sie der Besoldungsklasse der 
Bureaubeamten der Provinzialbehörden mit 2 100 .4, steigend auf 4 500 4 — 
vergl. Klasse 22b5 — angehörten.) 
Ständige Techniker beim Materialprüfungsamt in Dahlem. 
4) 1800 — 2200 — 2600 — 3 000 — 3300 — 3600 MA 
. Administrator bei den Dimmernwiesen. 
Grabensteiger bei der Domänenverwaltung. 
. Mittlere Werksbeamte bei den Staatswerken und den Gemeinschaftswerken. 
(Außerdem nichtpensionsfähige Siellenzulagen von 300 4 und 120.# für 2 
mit Geschäften bei auswärtigen Bädern beauftragte Beamte.) 
Zeichner bei der Bergschule in Saarbrücken. 
.Obere Werksbeamte 2. Klasse bei den Staatswerken und den Gemeinschafts- 
werken mit Ausnahme der zu dieser Klasse gehörenden Obersteiger und Fahrsteiger. 
(Außerdem pensionsfähige Stellenzulagen von je 150.4. 
Beim Freiwerden sind 3 Stellen in Stellen für mittlere Werksbeamte (Nr. 3 
dieser Klasse] umzuwandeln.) 
Obersteiger und Fahrsteiger bei den Staatswerken und Gemeinschaftswerken in 
der Klasse der oberen Werksbeamten 2. Klasse. 
(Außerdem pensionsfähige Stellenzulagen von je 300 .K. 
Den mittleren und oberen Werksbeamten können aus den Fonds Kap. 14 
Tit. 7 und Kap. 18 des Etats der Berg., Hütten- und Salinenverwaltung Grati. 
fikationen bis zu insgesamt 48710 .& gewährt werden.)
	        
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