Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1914. (105)

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(Nr. 11365.) Gesetz, betreffend die Anderung der Amtsgerichtsbezirke Ohlau und Wansen. 
Vom 29. Juni 1914. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c, 
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, 
was folgt: 
  
Einziger Paragraph. 
In Abänderung der Verordnung vom 5. Juli 1879 (Gesetzsamml. S. 393) 
werden die Landgemeinden Klein Ols, Kallen, Günthersdorf und Tempelfeld und 
der Gutsbezirk Klein Ols, sämtlich im Kreise Ohlau, vom 1. Oktober 1914 ab 
unter Abtrennung von dem Amtsgericht in Ohlau dem Amtsgericht in Wansen 
zugelegt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Kiel, den 29. Juni 1914. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Bethmann Hollweg. v. Tirpitz. Delbrück. Beseler. 
v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz. Frhr. v. Schorlemer. 
Lentze. v. Falkenhayn. v. Loebell. 
  
(Nr. 11366.) Gesetz, betreffend die Bewilligung weiterer Staatsmittel zur Verbesserung der 
Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt 
sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten. Vom 4. Juli 1914. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #c# 
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, 
was folgt: 
SI. 
Der Staatsregierung wird ein weiterer Betrag von zwanzig Millionen 
Mark zur Verwendung nach Maßgabe des Gesetzes vom 13. August 1895 (Ge- 
setzsamml. S. 521), betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Verbesserung 
der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt 
sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten, zur Verfügung gestellt.
	        
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