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Preußische Gesetzsammlung
Jahrgang 1914 Nr. 25.
Inhalt: Geset zur Abänderung des § 109 des Juständigkeitsgesetzes, S. 139. — Geset zur Ergänzung
des Gesetzes über die Errichtung von Rentenbanken vom 2. März 1850, S. i1o. — Verordnung,
betreffend die Abgrenzung der Amtsgerichtsbezirke Cöln und Cöln.Mülheim am Rhein, S. 150. —
Allerhöchster Erlaß, betreffend Bau und Betrieb der in dem Gesetze vom 10. Juni 1914 vor-
gesehenen neuen Eisenbahnlinien usw. sowie Verwaltung und Betrieb des in das Eigentum des
Staates übergehenden Cronberger Eisenbahnunternehmens, S. 151.
(Nr. 11370.) Gesetz zur Abänderung des § 109 des Zuständigkeitsgesetzes. Vom 14. Juli 1914.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c,
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie,
was folgt:
Im 6 109 Abs. 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs-
und Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 (Gesetzsamml. S. 237)
werden aus dem Verzeichnisse der vom Kreis-(Stadt-) Ausschusse (Magistrat,
kollegialischen Gemeindevorstande) zu genehmigenden Anlagen die nachfolgenden
gestrichen: Anlagen zur Bereitung von Braunkohlenteer, Steinkohlenteer und
Koks, Schnellbleichen, Stärkefabriken, Darmsaitenfabriken, Leimsiedereien, Knochen-
darren, Knochenkochereien und Knochenbleichen, Zubereitungsanstalten für Tier-
haare, Gerbereien, Abdeckereien, Strohpapierstoffabriken.
6 2.
Anträge auf Genehmigung gewerblicher Anlagen der im 9 1 bezeichneten
Art, welche vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bei den zustindigen Behörden
eingegangen, aber bis zu diesem Zeitpunkte nicht endgültig erledigt worden sind,
unterliegen der Beschlußfassung der bisher zuständigen Behörden.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Balholm, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 14. Juli 1914.
CL. S.) Wilhelm.
v. Bethmann Hollweg. Beseler. Sydow. v. Trott zu Solz.
Frhr. v. Schorlemer. Lentze. v. Falkenhayn. v. Loebell.
Kühn. v. Jagow.
Sesetzsammlung 1914. (Nr. 11370—11373.) 31
Ausgegeben zu Berlin den 13. August 1914.