Preußische Gesetzsammlung
Jahrgang 1914
(Nr. 11340.) Verfügung des Ministers der öffentlichen Arbeiten, betreffend die Verlegung
des Grenzpunkts zwischen den Verwaltungsbezirken der Königlichen Eisen-
bahndirektionen in Bromberg und Posen auf der Strecke Posen-Kreuz.
Vom 23. März 1914.
A- Grund des & 1 Abs. 3 der gemäß dem Allerhöchsten Erlasse vom
25. März 1907 neu festgesetzten Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen
(Gesetzsamml. S. 82) bestimme ich, daß mit dem 1. April d. J. die Grenze
zwischen den Verwaltungsbezirken der Königlichen Eisenbahndirektionen in
Bromberg und Posen auf der Strecke Posen-Kreuz von km 168,30 nach
km 171)7° verlegt wird, so daß der Bahnhof Elsenmühle aus dem Eisenbahn-
direktionsbezirke Bromberg in den Eisenbahndirektionsbezirk Posen übergeht.
Berlin, den 23. März 1914.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
v. Breitenbach.
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetztammlung und auf die Hanpt-Sachregister (1806 bis 1883 zu 6,25 4
und 1884 bis 1903 zu 2,40 #M) sind an die Postanstalten zu richten.
Sesetzsammlung 1914. (Nr. 11340.) 9
Ausgegeben zu Verlin den 31. März 1914.