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Preußische Gesetzsammlung
Nr. 23.
Inhalt: Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens
beim Bau der Eisenbahnen von Riesenburg nach Miswalde und von Ringen nach Neuenahr,
S. 77. — Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteig-
nungsverfahrens bei Bauten des Rheinisch-Westjälischen Elektrizitätswerkes, Aktiengesellschaft in
Essen an der Ruhr, S. 78.
Jahrgang 1915
(Nr. 11421.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent-
eignungsverfahrens beim Bau der Eisenbahnen von Niesenburg nach
Miswalde und von Ringen nach Neuenahr. Vom 14. April 1915.
A Grund des I# 1 der Allerhöchsten Verordnung vom 11. September 1914,
betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeits-
gelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegsgefangenen, (Gesetzsamml. S. 159)
wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften
dieser Verordnung beim Bau einer Haupteisenbahn von Riesenburg nach Mis-
walde und beim Ausbau der Haupteisenbahn von Liblar nach dem Ahrtal
(Dernau) durch Herstellung einer Abzweigung von Ringen nach Neuenahr, für
die die Geldmittel durch das Eisenbahnanleihegesetz vom 26. März 1915 (Gesetz-
samml. S. 65) bewilligt worden sind, Anwendung findet, soweit bei ihnen nach
den bestehenden Bestimmungen für Enteignungen das Gesetz über die Enteignung
von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) maßgebend ist.
Berlin, den 14. April 1915.
Das Staatsministerium.
Delbrück. Beseler. v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz.
Frhr. v. Schorlemer. Helfferich.
Sesetzsammtung 1915 (Mr. 11421—11422.) 25
Ausgegeben zu Berlin den 21. April 1915.