Preußische Gesetzsammlung
Jahrgang 1915 Nr. 26.
Inhalt: Erlaß des Staatsminsisteriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens
bei dem Bau von städtischen Hafenanlagen auf den westlichen Bürgerwiesen in Königsberg i. Pr.,
S. 85. — Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteig-
nungsverfahrens bei dem Ausbau eines öffentlichen Weges vom Ort bis zum geplanten Bahnhofe
Settrup im Kreise Bersenbrück, S. 3. — Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. Apiil
1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Urkunden usw., S. 8#
(Nr. 11427.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent.
eignungsverfahrens bei dem Bau von städtischen Hafenanlagen auf den
westlichen Bürgerwiesen in Königsberg i. Pr. Vom 29. April 1915.
A. Grund des § 1 der Königlichen Verordnung, betreffend ein vereinfachtes
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung
1. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) ird bestimmt, d
27. Mirg 1915 Gefetzsamml. S.57) wird bestimmt, daß
dieses Verfahren bei dem von der Stadtgemeinde Königsberg i. Pr. geplanten,
durch Allerhöchsten Erlaß vom 3. November 1913 mit dem Enteignungsrecht
ausgestatteten Unternehmen des Baues von Hafenanlagen auf den westlichen
Bürgerwiesen stattfindet.
Berlin, den 29. April 1915.
von Kriegsgefangenen, vom
Das Staatsministerium.
Delbrück. Beseler. v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz.
Frhr. v. Schorlemer. Lentze. v. Loebell.
(Nr. 11428.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent-
eignungsverfahrens bei dem Ausbau eines öffentlichen Weges vom Ort
bis zum geplanten Bahnhofe Settrup im Kreise Bersenbrück. Vom
30. April 1915.
A## Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung
Gesetzsammlung 1915 (Nr. 11427—11428.) 28
Ausgegeben zu Berlin den 10. Mai 1915.