Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1915. (106)

(Nr. 11441.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent- 
eignungsverfahrens bei dem Bau von zwei Doppelfreileitungen zur Zuleitung 
elektrischen Starkstroms von dem Kraftwerke bei Golpa zu der Kalkstickstoff- 
fabrik bei Miesteritz a. d. Elbe. Vom 9. Juli 1915. 
A- Grund des §9 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes 
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung 
Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) wird bestimmt 
von egsgesangenen, 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) 
daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der Ver- 
ordnung bei dem Bau von zwei Doppelfreileitungen zur Zuleitung elektrischen 
Starkstroms von dem Kraftwerke bei Golpa, Kreis Bitterfeld, zu der Kalkstickstoff- 
fabrik bei Piesteritz a. d. Elbe, Kreis Wittenberg, zu dessen Ausführung dem 
Reichsfiskus, vertreten durch den Reichskanzler (Reichsschatzamt), das Enteignungs- 
recht durch den auf Grund Allerhöchster Ermächtigung ergangenen Erlaß des 
Staatsministeriums vom 30. Juni 1915 verliehen worden ist, Anwendung findet. 
Berlin, den 9. Juli 1915. 
Das Staatsministerium. 
Beseler. v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz. 
Frhr. v. Schorlemer. Lentze. v. Loebell. Helfferich. 
  
  
  
(Nr. 11442.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent- 
eignungsverfahrens bei dem Unternehmen zur Verlängerung der Döberitzer 
Heerstraße bei Staaken über Bahnhof Dallgow bis zur Provinzialchaussee 
bei Dyrotz. Vom 13. Juli 1915. 
A## Grund des 9 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes 
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung 
Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) wird bestimmt 
von Kriegsgefangenen, 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) 
daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der Allerhöchsten 
Verordnung bei dem von dem Kreise Osthavelland auszuführenden, durch Staats- 
ministerialerlaß vom 6. Juli d. Is. mit dem Enteignungsrecht ausgestatteten 
Unternehmen zur Verlängerung der Döberitzer Heerstraße bei Staaken über 
Bahnhof Dallgow bis zur Provinzialchaussee bei Dyrotz stattfindet. 
Berlin, den 13. Juli 1915. 
Das Staatsministerium. 
Beseler. v. Breitenbach. Sydow. pv. Trott zu Solz. 
Lentze. v. Loebell. Helfferich. 
 
	        
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