— 143 —
Preußische Gesetzsammlung
Jahrgang 1915 Nr. 43.
Inhalt: Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei
der Errichtung einer Ansiedelung für Arbeiter und Angestellte in den Gemarkungen Zschornewitz und
Gelpa, Kreis Bitterfeld, durch die Elektrowerke Aktiengesellschaft in Berlin, S. 143. — Bekannt=
machung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtoblätter veröffentlichten
landesherrlichen Erlasse, Urkunden usw., S. 144.
(Nr. 11462.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent-
eignungsverfahrens bei der Errichtung einer Ansiedelung für Arbeiter und
Angestellte in den Gemarkungen Öschornewitz und Golpa, Kreis Bitterfeld,
durch die Elektrowerke Aktiengesellschaft in Berlin. Wom 28. September 1915.
A# Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung
11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) wird bestimmt
27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) mi,
daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der Verordnung
bei der Errichtung einer Ansiedelung für Arbeiter und Angestellte in den Ge-
markungen Öschornewitz und Golpa, Kreis Bitterfeld, zu deren Ausführung der
Elektrowerke Aktiengesellschaft in Berlin das Enteignungsrecht durch den auf
Grund Allerhöchster Ermächtigung ergangenen Erlaß des Staatsministeriums
vom 22. September 1915 verliehen worden ist, Anwendung findet.
Berlin, den 28. September 1915.
von Kriegsgefangenen, vom
Das Staatsministerium.
Delbrück. Beseler. Sydow. v. Trott zu Solz.
Frhr. v. Schorlemer. Lentze. v. Loebell. Helfferich.
Gesetzsammlung 1915. (Nr. 11462). 46
Ausgegeben zu Berlin den 7. Oktober 1915.