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Metupßische Gesetzsammlung
Jahrgang 1915 Nr. 46.
(Nr. 11469.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent-
eignungsverfahrens bei dem Erweiterungsbau der Privatanschlußbahn für die
Fabrikanlagen der Farbwerke vormals Meister Lucius und Brüning in Höchst
(Main). Vom 4. November 1915.
A. Grund des & 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung
von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der
Fassung der Verordnungen vom 27 März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) und vom
25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte
Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung bei dem Bau der
unterm 23. Juli 1915 genehmigten Erweiterung der Privatanschlußbahn für die
Fabrikanlagen der Farbwerke vormals Meister Lucius und Brüning in Hochst
(Main), zu deren Ausführung der genannten Firma das Recht zur Entziehung
und dauernden Beschränkung des Grundeigentums durch den auf Grund Aller-
höchster Ermächtigung ergangenen Erlaß des Staatsministeriums vom 26. Ok.
tober 1915 verliehen worden ist, Anwendung findet.
Berlin, den 4. November 1915.
Das Staatsministerium.
Delbrück. Beseler. v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz.
Frhr. v. Schorlemer. Lentze. v. Loebell. Helfferich.
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Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. — Berlin, Fedruckt in der Reichsbruckerel.
Bestellungen auf eingelne Stäcke der Preußischen Gesetztammlung und auf die Haupt-Sachregister (1806 bis 1883 zu 6,25“
und 1884 bis 1913 m 4/60 4) sind an die Mostanftalsen zu richrn.
Gesetzsammlung 1915 (Nr. 11469.) 49
Ausgegeben zu Berlin den 9. November 1915.