Preußische Gesetzsammlung
Jahrgang 1915 Nr. 8.
Inhalt: Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens
bei dem Unternehmen der Kultivierung von Odländereien im Roten Luch bei Müncheberg, Kreis Lebus,
S. 21.— Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs-
verfahrens bei dem Unternehmen der Kultivierung und Besiedlung des Vinter Moores im Kreise
Bersenbrück, S. 21. — Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die
Regierungsamtsblätter veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Urkunden usw., S. 22.
(Nr. 11398.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent-
eignungsverfahrens bei dem Unternehmen der Kultivierung von Odländereien
im Roten Luch bei Müncheberg, Kreis Lebus. Vom 6. Februar 1915.
A.“ Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungs-
verfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von
Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) wird bestimmt,
daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung
bei dem vom Provinzialverbande der Provinz Brandenburg auszuführenden, mit
dem Enteignungsrecht ausgestatteten Unternehmen der Kultivierung von Odlände-
reien im Roten Luch bei Müncheberg, Kreis Lebus, stattfindet.
Berlin, den 6. Februar 1915.
Das Staatsministerium.
v. Bethmann Hollweg. Delbrück. Beseler. v. Breitenbach.
Sydow. v. Trott zu Solz. Flrhr. v. Schorlemer. Lentze.
v. Loebell. v. Jagow. Wild v. Hohenborn.
(Nr. 11399.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent.
eignungsverfahrens bei dem Unternehmen der Kultivierung und Besiedlung
des Vinter Moores im Kreise Bersenbrück. Vom 11. Februar 1915.
A# Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungs-
verfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von
Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) wird be-
Sese#tzsammlung 1915. (Mr. 11398—11399.) 8
Ausgegeben zu Berlin den 20. Februar 1915.