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(N. 11401.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent-
eignungsverfahrens bei dem Bau einer Schleppbahn vom Staatsbahnhofe
Gilten nach dem Lichten Moor im Kreise Neustadt a. Rbge. Vom
25. Februar 1915.
A.# Grund des & 1 der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungs-
verfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von
Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) wird be-
stimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser
Verordnung bei dem vom Kreise Neustadt a. Rbge. auszuführenden, mit dem
Enteignungsrecht ausgestatteten Unternehmen des Baues einer Schleppbahn vom
Staatsbahnhofe Gilten nach dem Lichten Moor stattfindet.
Berlin, den 25. Februar 1915.
Das Staatsministerium.
v. Bethmann Hollweg. Delbrück. Beseler. v. Breitenbach.
Sydow. v. Trott zu Solz. Frhr. v. Schorlemer. Lentze. v. Loebell.
Redigiert im Bureau detStaatsministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetzsammlung und auf die Haupt-Sachregister (1806 bis 1883 zu 6,26
und 1884 bis 1913 zu 4,60 ) sind an die Wostanftalten zu richten.