Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1915. (106)

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Abertrag . . .. 4110 000 Mark, 19 078 000 Mark, 
2. Zur Deckung der Mehrkosten für be- 
reits genehmigte Bauausführungen, 
und zwar: 
a) der Eisenbahn von (Kreuzthal) 
Weidenau nach Dillenburg 2 873000 
b) der Eisenbahn von Ahrdorf nach 
Blankenheim Wald (früher 
Blankenheim /Eifell) 500 000 
e) der Eisenbahn von Merseburg 
nach Zöschen 698u000 
d) des dritten und vierten Gleises auf 
der Strecke Hengstey-Schwerte 320 000 
") des zweiten Gleises auf der Strecke 
Türkismühle-Nonnweileer 70 000 
1) der besonderen Vorortgleise der 
Berlin-Stettiner Bahn auf der 
Strecke Berlin (Gesundbrunnen)— 
Bernau . ...... ..... .. .... 580 000 
8) des zweiten Gleises auf der Strecke 
Wemmetsweiler-Primsweiler. 371 000 
D) des dritten und vierten Gleises auf 
der Strecke Haiger-Dillenburg 475,000 
i) der Verbindungsbahn zwischen 
Rüdesheim (Geisenheim) und 
Sarmsheim (Ockenheim) — Teil- 
strecken auf preußischem Gebiete — 2797000 „ 
zusammen 12794000 t 
IV. zur Beschaffung von Fahrzeugen für die bestehenden 
Ztaatsbanen . .. 174 600 000 ,- 
V. zur weiteren Förderung des Baues von Kleinbahnen 1500000 
insgesamt 207 972 000 Mark. 
ber die Verwendung des Fonds zu V wird dem Landtag alljährlich 
Rechenschaft abgelegt werden. 
82. 
Zu den Kosten der im § 1 unter Ia und III 2i vorgesehenen Bauten sind 
vom Reiche folgende unverzinsliche, nicht rückzahlbare Barzuschüsse zu leisten: 
a) bei Ia (Bahnbau Riesenburg-Miswalde) von ½ der auf Grund der 
ausführlichen Vorarbeiten noch festzustellenden anschlagmäßigen Bau- 
.kosten. Letztere sind vorläufig zu 12 120 000 Mark, der Beitrag des 
Reichs mithin vorläufig zu 4 040 000 Mark ermittelt; 
  
 
	        
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