75 —
Preußische Gesetzsammlung
Jahrgang 1915
Inhalt: Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei
dem Bau des elektrischen Kraftwerkes bei Groddeck im Kreise Schwetz, S. 76. — Bekannt-
Nr. 22.
– —. –. — —
machung, betreffend die Genehmigung der Notverordnung vom 19. Januar 1915, betreffend die
JFörderung des Wiederaufbaues der durch den Krieg zerstörten Ortschaften in der Provinz Ostpreußen,
durch die beiden Häuser des Landtags, S. 76
(Nr. 11419.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Cnt-
eignungsverfahrens bei dem Bau des elektrischen Kraftwerkes bei Groddeck
im Kreise Schwetz. Vom 10. April 1915.
A. Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes
Enteignungsversahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung
von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) wird be-
stimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser
Verordnung bei dem Bau des elektrischen Kraftwerkes bei Groddeck im Kreise
Schwetz, Regierungsbezirk Marienwerder, und seiner Nebenanlagen, soweit dazu
dem Provinzialverbande von Westpreußen das Recht zur Entziehung und zur
dauernden Beschränkung des Grundeigentums durch den Allerhöchsten Erlaß vom
12. August 1914 verliehen worden ist, Anwendung findet.
Berlin, den 10. April 1915.
Das Staatsministerium.
Delbrück. Beseler. v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz.
Frhr. v. Schorlemer. Lentze. v. Loebell. Helfferich.
Eesetzzemmlung 1915 (Mr. 11419—11420.) 24
Ausgegeben zu Berlin den 17. April 1915.