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(Nr. 11514.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffenb Anwenbung des verrinfachten Ent-
eignungsverfahrens bei der Errichtung öffentlicher Anlagen in der Gemarkung
Fürstenwalde. Vom 6. Juni 1916.
A. Grund des & 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäfti-
gung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159)
mit Nachträgen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) und vom 25. Sep-
tember 1915 (Gesetzsamml. S. 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Verfahren
bei den Enteignungen für das von der Stadtgemeinde Fürstenwalde auszuführende,
durch Erlaß des Staatsministeriums vom 30. Mai d. J. mit dem Enteignungs-
recht ausgestattete Unternehmen der Errichtung öffentlicher Anlagen in der Ge-
markung Fürstenwalde stattfindet.
Berlin, den 6. Juni 1916.
Das Staatsministerium.
v. Breitenbach. Beseler. Sydow. v. Trott zu Solz. Frhr. v. Schorlemer.
Lentze. v. Loebell. Helfferich.
(Nr. 11515.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent-
eignungsverfahrens bei dem Bau des zweiten Gleises auf der Staatsbahn.
strecke Bartenstein-Heilsberg. Vom 6. Juni 1916.
A. Grund des & 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Be-
schäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159)
in der Fassung der Verordnungen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57)
und vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) wird bestimmt, daß das
vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung bei
dem Bau des zweiten Gleises auf der Staatsbahnstrecke Bartenstein-Heilsberg,
zu deren Ausführung das Recht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung
des Grundeigentums durch den Allerhöchsten Erlaß vom 28. Juli 1911 (Gesetzsamml.
S. 161) verliehen worden ist, Anwendung findet.
Berlin, den 6. Juni 1916.
Das Staatsministerium.
v. Breitenbach. Beseler. Sydow. v. Trott zu Solz. Frhr. v. Schorlemer.
Lentze. v. Loebell. Helfferich.