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Mrußische Gesetzsammlung
## 1916 Nr S.
Juhult: Verordnung, betreffend die nächsten Wahlen zu den Arztekammern, ker Jahnärztekammer für das
Königreich Preußen und den Apothekerkammern, S. 105. — Erlaß des Staatsministeriums, be-
treffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Errichtung öffentlicher Anlagen
in der Gemarkung Gleiwitz (Staktteil Tiynnek), S. 106. — Erlaß des Staatsministeriums, be-
treffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem weiteren Ausban des neuen
Handels= und Industriehafens in Königsberg i. Pr, S. 10#.
(Nr. 11516.) Verordnung, betreffend die nächsten Wahlen zu den Arztekammern, der ZQahn-
ärztekammer für das Königreich Preußen und den Apothekerkammern. Vom
7. Juni 1916.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc,
verordnen auf den Antrag Unseres Staatsministeriums, was folgt:
Die bis zum 31. Dezember 1916 laufende Amtsdauer der Arztekammern,
der Jahnärztekammer für das Königreich Preußen und der Apothekerkammern
wird bis zum 31. Dezember 1917 verlängert.
Die Neuwahlen zu diesen Kammern haben danach erst im November 1917
stattzufinden.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 7. Juni 1916.
(1. S.) Wilhelm.
v. Bethmann Hollweg. v. Breitenbach. Beseler. Sydow.
v. Trott zu Solz. Frhr. v. Schorlemer. Lentze.
v. Loebell. Helfferich.
Gesetzsammlung 1916. (r. 11516—11518.) 24
Ausgegeben zu Berlin den 23. Juni 1916.