Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1916. (107)

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(Nr. 11517.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent- 
eignungsverfahrens bei der Errichtung öffentlicher Anlagen in der Gemarkung 
Gleiwitz (Stadtteil Trynnek). Vom 11. Juni 1916. 
Ar Grund des & 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes 
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäfti- 
gung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) mit 
Nachträgen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) und vom 25. September 
1915 (Gesetzsamml. S. 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Verfahren bei 
den Enteignungen für das von der Stadtgemeinde Gleiwitz auszuführende, durch 
Erlaß des Staatsministeriums vom 4. Juni d. Is. mit dem Enteignungerecht 
ausgestattete Unternehmen der Errichtung öffentlicher Anlagen in der Gemarkung 
Gleiwitz (Stadtteil Trynnek) stattfindet. 
Berlin, den 11. Juni 1916. 
Das Staatsministerium. 
v. Breitenbach. Beseler. v. Trott zu Solz. Lentze. 
v. Loebell. Helfferich. 
  
(Nr. 11518.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent. 
eignungsverfahrens bei dem weiteren Ausbau des neuen Handels- und In- 
dustriehafens in Königsberg i. PDr. Vom 13. Juni 1916. 
A. Grund des & 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes 
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung 
von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) mit Nach- 
trägen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) und vom 25. September 1915 
(Gesetzsamml. S. 141) wird bestimmt, daß dieses Verfahren bei den Enteignungen 
für das von der Stadtgemeinde Königsberg auszuführende, durch Erlaß des 
Staatsministeriums vom 7. Juni d. Is. mit dem Enteignungsrecht ausgestattete 
Unternehmen des weiteren Ausbaues des neuen Handels= und Industriehafens 
stattfindet. 
Berlin, den 13. Juni 1916. 
Das Staatsministerium. 
v. Breitenbach. Beseler. v. Trott zu Solz. Lentze. 
v. Loebell. Helfferich. 
  
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetzlammlung und auf die Haust-Sachregister (1806 bis 1883 zu 6,25 
und 1884 bis 1913 zu 4,60 4) sind an die Postanftalten zu richten.
	        
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