Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1916. (107)

Sachverzeichnis 1916. 
Oberzolldirekti men sind Direktivbehörden für Aus- 
führung des Reichsgesetzes über einen Warenumsatz- 
stempxel (V. v. 9. Okt. § 2) 133. 
Oder (Fluß), Bereitstellung weiterer Staatsmittel zur 
Verbesserung der Wasserstraße zwischen Oder und 
Weichsel (G. v. 8. Mai 81 Nr. 2) 99. 
Oder mit Parnitz, Kleine Reglitz, Große Reglitz, 
Dammscher See nebst seinen weiteren, vorstehend 
nicht erwähnten Verbindungsgewässern mit der 
Oder, Pa #enwasser sowie die zwischen diesem und 
dem Dammschen See belegenen, untereinander in. 
Verbindung stehenden Gewässer, Stettiner Haff 
(Großes und Kleines Haff) sowie die Mündungs- 
arme der Oder: der Peenestrom, die Swine und 
die Dievenow mit ihren Seitenarmen; ferner die 
mit den vorstehend bezeichneten Gewässern ohne 
zwischenliegende Flußläuse in offenem Zusammen- 
hange stehenden Buchten und Seen gehörten zu den 
Küstengewässern im Sinne des Fischereigesetzes 
(Fischereiges. § 1 Beilage) 92. 
Aushebung der Fischereiordnung für die in der 
Provinz Pommern belegenen Teile der Oder, das 
Haff und dessen Ausflüsse vom 2. Juli 1859 
(Fischereiges. & 133 Abs. 2 Nr. 8) 90. 
Offeutlichkeit, Verhandlung über Beschwerden gegen 
Ordnungsstrasen der Beamten der Orts-, Land- 
und Innungskrankenkassen ist nicht öffentlich (G. 
v. 11. Mai § 3 Abf. 5) 97. 
OÖsterreich-Ungarn, Ausdehnung des unter dem 
24. April 1916 erlassenen Gesetzes, betr. die Er- 
gänzung des Knappschafts-Kriegsgesetzes, aus An- 
ehörige der österreichisch-ungarischen Monarchie 
Bek. v. 12. Nov.) 143. 
Olpe (Westfalen), Eisenbahn Meinerzhagen-Olpe, 
s. Eisenbahnen Nr. 26. · 
Orchheim (Posen), Eisenbahn Mogilno-Orchheim, 
s. Eisenbahnen Nr. 27. 
Orden, Urkunde über die Stiftung eines Verdienst- 
kreuzes für Kriegshilse (v. 5. Dez.) 1.05. 
Ordnungsstrafen gegen Beamte der Orts-, Land- 
und Innungskrankenkassen (G. v. 11. Mai 9§ 2, 3, 
#4 Absf. 5) 96. 
Ordnungsstrafen wegen Ungebühr in den Ver- 
handlungsterminen zur Bildung von Fischerei- 
genossenschaften (Fischereiges. & 77, 78) #4. 
s. Geldstrafen. 
Ortschaften, Genehmigung der Notverordnung vom 
11. Dezember 1 15 über die Anderung der Ver- 
ordnung, betr. die Förderung des Wiederaufbaues 
der durch den Krieg zerstörten Ortschaften in der 
Provinz Ostpreußen, vom 19. Januar 1 17 durch 
die beiden Häuser des Landtags (Bek. v. 8. Juli) 111. 
Gesetzsammlung 1916 
17 
Ortspolizeibehörden führen die Aussicht über die 
Fischerei in den Binnengewässern (Fischereiges. 
119 Abs.2, 3) 86. 
Aufsichtssührung über Fischereigenossenschaften 
durch die Ortspolizeibehörden in Stadtkreisen 
(Fischereiges. § 45 Abs. 2) 67. 
Oste (Fluß) gehört zum Teil zu den Küstengewässern 
im Sinne des Fischereigesetzes (Fischereiges. §D 1 
Beilage) 92. 
Ostpreußen, Genehmigung der Notverordnung vem 
28. Juli 1915 über die Befugnisß der Kriegshilfs- 
ausschüsse der Provinz Ostpreußen zur eidlick en 
Vernehmung von Zeugen und Sachpverständigen 
durch die beiden Häuser des Landtags (Bek. v. 
19. Febr.) 10. 
Genehmigung der Notverordnung vom 11. De- 
zember 1915 über die Anderung der Verordnung, 
betr. die Förderung des Wiederaufbaues der durch 
den Krieg zerstörten Ortschaften in der Provinz 
Ostpreußen, vom 19. Januar 1915 durch die beiden 
Häuser des Landtags (Bek. v. 8. Juli) 111. 
Sicherstellung der zum Wiederaufbau im Kriege 
zerstörter Gebäude gewährten Staatsdarlehen (V. 
v. 1. Mai) 45. (Bek. v. 13. Juli) 112. 
Aufhebung der Fischereiordnung für die Binnen- 
gewässer der Provinz Preußen vom 7. März 1845 
mit Ausnahme des §& 17 Abs. 1 bis 3 (Fischereiges. 
133 Abs. 2 Nr. 5) 90. 
s. Landschaften Nr. 1. 
Dstsee, Teile der Ostsee, auf die sich die preußssche 
Staatshoheit erstreckt, sind Küstengewässer im Sinne 
des Fischereigesetzes (Fischereiges. § 1 Nr. 1) 55. 
Ottern, Fangrecht des Fischereiberechtigten (Fischerei- 
ges. § 105) do?. 
Parnitz (Oder) gehört zum Teil zu den Küstenge- 
wässern im Sinne des Fischereigesetzes (Fischereiges. 
&1 Beilage) 92. 
Pcenestrom gehört zu den Küstengewässern im Sinne 
des Fischereigesetzes (Fischereiges. § 1 P#eilage) 92. 
Peulingen (Sachsen), Kleinbahn Peulingen-Bismark, 
s. Eisenbahnen Nr. 39. " 
Pinnau (Fluß) gehört zum Teil zu den Küstenge- 
wässern im Sinne des Fischereigesetzes (Fischereiges. 
&1 Beilage) 92. 
Planiawerke, Aktiengesellschaft für Kohlenfabrikation, 
in Ratibor, s. Natibor. 
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