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(Nr. 11485.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent-
eignungsverfahrens bei den von der Stadtgemeinde Elbing auszuführenden
öffentlichen Anlagen. Vom 24. Januar 1916.
A.# Grund des §# 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung
von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) mit
Nachträgen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) und vom 25. September
1915 (Gesetzsamml. S. 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungs-
verfahren nach den Vorschriften der Allerhöchsten Verordnung bei den von der
Stadtgemeinde Elbing auszuführenden, durch Erlaß des Staatsministeriums vom
15. Januar d. J. mit dem Enteignungsrecht ausgestatteten öffentlichen Anlagen
stattfindet.
Berlin, den 24. Januar 1916.
Das Staatsministerium.
Delbrück. Beseler. v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz.
Frhr. v. Schorlemer. Lentze. v. Loebell. Helfferich.
(Nr. 11186.) Bekanntmachung über die Genehmigung der Notverordnung vom 7. Juli 1915,
betreffend Sicherstellung des kommunalen Wahlrechts der Kriegsteilnehmer,
durch die beiden Häuser des Landtags. Vom 5. Februar 1916.
D. auf Grund des Artikel 63 der Verfassungsurkunde für den Preußischen
Staat vom 31. Januar 1850 erlassenen Verordnung, betreffend Sicherstellung
des kommunalen Wahlrechts der Kriegsteilnehmer, vom 7. Juli 1915 (Gesetz-
samml. S. 111) haben die beiden Häuser des Landtags die verfassungsmäßige
Genehmigung erteilt.
Berlin, den 5. Februar 1916.
Das Staatsministerium.
Delbrück. Beseler. v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz.
Frhr. v. Schorlemer. Lentze. v. Loebell. Helfferich.