Preußische Ges etzs W
Jahrgang 1917 Nr. 25.
Inhalt: Verordnung, betreffend die Verlängerung der Amtsdauer der Beisitzer des Oberschiedsgerichts in
Knappschaftsangelegenbeiten zu Berlin und des Knappschafts-Schiedsgerichts zu Breslau, S. 01.—
Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei
dem Ausbau des Elbingflusses durch die Stadtgemeinde Elbing, S. 922. — Erlaß des Staats-
ministeriums, betreffend Unwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Erweiterung
der Abraumhalde des den Anhaltischen Kohlenwerken in Halle a. S. gehörigen Braunkohlenberg-
werkes Elisabeth bei Mücheln im Kreise Ouerfurt, S. 92.
(Nr. 11607.) Verordnung, betreffend die Verlängerung der Amtsdauer der Beisitzer des
Oberschiedsgerichts in Knappschaftsangelegenheiten zu Berlin und des Knapp-
schaftsSchiedsgerichts zu Breslau. Vom 27. September 1917.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
verordnen auf Grund des Artikel 63 der Verfassungsurkunde für den Preußischen
Staat vom 31. Januar 1850 (Gesetzsamml. S. 17) und auf den Antrag Unseres
Staatsministeriums, was folgt:
X1.
Die Amtsdauer der gegenwärtig im Amte befindlichen Beisitzer des Ober-
schiedsgerichts in Knappschaftsangelegenheiten zu Berlin und des Kunappschafts-
Schiedsgerichts zu Breslau wird bis zum Schlusse des Kalenderjahrs verlängert,
das dem Jahre folgt, in dem der Krieg beendet sst.
&2.
Die Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 27. September 1917.
(Siegel.) Wil h elm.
Michaelis. v. Breitenbach. Sydow. Helfferich.
v. Stein. Graf v. Roedern. v. Waldow. Spahn.
Drews. Schmidt. Hergt.
Gesetzsammlung 1917. (Nr. 11607—11609.) 27
Ausgegeben zu Berlin den 2. Oktober 1917.