Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1917. (108)

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(Nr. 11608.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent- 
eignungsverfahrens bei dem Ausbau des Elbingflusses durch die Stadt. 
gemeinde Elbing. Vom 20. September 1917. « 
Auf Grund des & 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes 
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung 
von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) mit 
Nachträgen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) und vom 25. September 1915 
(Gesetzsamml. S. 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren 
nach den Vorschriften der Allerhöchsten Verordnung bei dem von der Stadt- 
gemeinde Elbing durchzuführenden, durch Erlaß des Staatsministeriums vom 
12. September d. Is. mit dem Enteignungsrecht ausgestatteten Grunderwerb für. 
den Ausbau des Elbingflusses stattfindet. 
Berlin, den 20. September 1917. 
Das Staatsministerium. 
v. Breitenbach. Sydow. Helfferich. Graf v. Roedern. 
· v. Waldow. Spahn. Drews. 
Schmidt. v. Eisenhart-Rothe. Hergt. 
  
(Nr. 11609.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent- 
eignungsverfahrens bei der Erweiterung der Abraumhalde des den Anhaltischen 
Kohlenwerken in Halle a. S. gehörigen Braunkohlenbergwerkes Elisabeth 
bei Mücheln im Kreise OQuerfurt. Vom 21. September 1917. 
A Grund des 9 1 der Königlichen Verordnung, betreffend ein vereinfachtes 
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Be- 
schäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) 
in der Fassung der Nachträge vom 27. März und vom 25. September 1915 
(Gesetzsamml. S. 57 und 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungs- 
verfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung bei der Ausübung des Ent- 
eignungsrechts, das den Anhaltischen Kohlenwerken in Halle a. S. zum JIwecke 
der Erweiterung der Abraumhalde ihres Braunkohlenbergwerkes Elisabeth bei 
Mücheln im Kreise Querfurt durch Erlaß des Staatsministeriums vom 11. Sep- 
tember 1917 verliehen ist, Anwendung zu finden hat. 
Berlin, den 21. September 1917. 
Das Staatsministerium. 
v. Breitenbach. Sydow. Helfferich. Graf v. Roedern. 
v. Waldow. Spahn. Drews. 
Schmidt. v. Eisenhart-Rothe. Hergt. 
  
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetzsammlung und auf die Haupt-Sachregtster (1806 bis 1883 zu 6,25 Al 
und 1884 bis 1913 zu 4,60 .4) sind an die Postanftallen zu richten.
	        
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