Preußische Ges chsanmlih
Jahrgang 1917 Nr. 28.
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Juhalt: Erlaß des Staatoministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei
der Anlage eines Abraumplatzes für das der Badischen Anilin= und Sodafabrik in Ludwige-
hafen a. Rh. gehörige Ammoniakwerk Leung bei Merseburg, S. 97. — Bekanntmachung der
nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regilerungsamtsblätter veröffentlichten landes-
berrlichen Erlasse, Urkunden usw., S. os.
(Nr. 11613). Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent-
eignungsverfahrens bei der Anlage eines Abraumplatzes für das der
Badischen Anilin- und Sodafabrik in Eudwigshafen a. Rh. gehörige Am-
moniakwerk Leuna bei Merseburg. Vom 3. Oktober 1917.
N# der Badischen Anilin= und Sodafabrik zu Ludwigshafen a. Rh. zur
Anlage eines Abraumplatzes für ihr Ammoniakwerk Leuna bei Merseburg das
Recht zur Enteignung von Grundeigentum durch den auf Grund Allerhöchster
Ermächtigung ergangenen Erlaß des Staatsministeriums vom 26. September
d. Is. verliehen worden ist, wird nunmehr auf Grund des & 1 der Allerhöchsten
Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung
von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. Sep-
tember 1914 (Gesetzsamml. S. 159) mit Nachträgen vom 27. März 1915
(Gesetzsamml. S. 57) und 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) bestimmt,
daß bei der vorbezeichneten Enteignung von Grundeigentum das vereinfachte
Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung Anwendung findet.
Berlin, den 3. Oktober 1917.
Das Staatsministerium.
v. Breitenbach. Sydow. Helfferich. v. Stein.
Graf v. Roedern. v. Waldow. Spahn.
Drews. Schmidt. v. Eisenhart-Rothe. Hergt.
Gesetsommlung 1917. (Nr. 11613.) 30
Ausgegeben zu Berlin den 9. November 1917. "