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Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung bei dem Bau von
zwei Uberholungsgleisen beim Haltepunkte Helfta an der Strecke Halle-Cassel, zu
deren Ausführung das Recht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des
Grundeigentums durch den Allerhöchsten Erlaß vom 19. Jannar 1863 (Gesetz-
samml. S. 118/119) verliehen worden ist, Anwendung findet.
Berlin, den 9. Februar 1917.
Das Staatsministerium.
v. Breitenbach. Beseler. Sydow. v. Trott zu Solz.
Frhr. v. Schorlemer. Lentze. v. Lvebell. Helfferich. Graf v. Roedern.
(Nr. 11563.) Erlaß des Staatsministeriums, betresfend Anwendung des vereinfachten Ent.
eignungsverfahrens bei dem Ban des zweiten Gleises der Staatsbahnstrecke
von Pronsfeld nach Lommersweiler. Vom 10. Februar 1917.
A Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung
von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der
Fassung der Verordnungen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) und vom
25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte
Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung auf den Bau des
zweiten Gleises der Staatsbahnstrecke von Pronsfeld nach Lommersweiler, zu
deren Ausführung das Recht zur Entziehung und dauernden Beschränkung des
Grundeigentums durch den Allerhöchsten Erlaß vom 31. Mai 1882 (Gesetzsamml.
S. 308) verliehen worden ist, Anwendung findet.
Berlin, den 10. Februar 1917.
Das Staatsministerium.
v. Breitenbach. Beseler. Sydow. v. Trott zu Solz.
Frhr. v. Schorlemer. Lentze. v. Loebell. Helfferich.
v. Stein. Graf v. Roedern.
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetzsammlung und auf die Haupt-Sachregister (1806 bis 1883 zu 6,25 4
und 1884 bis 1913 zu 4,60 ) find an die Postanstalten zu richten.