Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1917. (108)

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Übertrag . 19 700 000 Mark 28 781 000 Mark 
2. Herstellung einer Güterum- 
gehungsbahn von Stolberg Hbf. 
über Kornelimünster und Astenet 
nach Herbesthal, Grunderwerb 1 000 O000 
3. zur Deckung der Mehrkosten 
für bereits genehmigte Bau- 
ausführungen, und zwar: 
a) der Eisenbahn von Arys 
nach Lyck ... ..... .... 88 000 
b) der Cisenbahn von Mans- 
feld nach Wippra 510000 
Jc) des zweiten Gleises auf 
der Strecke Bochum Nord 
Präsident und des zweiten 
und dritten Gleises auf der 
Strecke Präsident-Riemke 1 650 000 . 
d) der Verbindungsbahn bei 
  
Halle a. S. .. . . . .. . ... 27000 
zusammen 22 975 000 Mark; 
W. zur Beschaffung von Fahrzeugen für die be- 
stehenden Staatsbanhen . . .. 258 900 000 Mark) 
V. zur weiteren Förderung des Baues von Kleinbahnen 2 000 000 „; 
insgesamt 312 656 000 Mark. 
(e) Uber die Verwendung des Fonds zu V wird dem Landtag alljährlich 
Rechenschaft abgelegt werden. 
  
& 2. 
) Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der Mittel für die 
im & 1 vorgesehenen Bauausführungen und Beschaffungen usw. im Betrage 
von 312 656 000 Mark Staatsschuldverschreibungen auszugeben. 
(i) An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatz- 
anweisungen oder Wechsel ausgegeben werden. In den Schatzanweisungen ist 
der Fälligkeitstermin anzugeben. Die Wechsel werden von der Hauptverwaltung 
der Staatsschulden mittels Unterschrift zweier Mitglieder ausgestellt. 
G) Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen, etwa zugehörige Zinsscheine 
und Wechsel können sämtlich oder teilweise auf ausländische oder auch nach 
einem bestimmten Wertverhältnisse gleichzeitig auf in- und ausländische Währungen 
sowie im Auslande zahlbar gestellt werden. 
(4) Schatzanweisungen und Wechsel können wiederholt ausgegeben werden. 
(6) Die Mittel zur Einlösung von Schatzanweisungen und Wechseln können 
durch Ausgabe von Schatzanweisungen und Wechseln oder von Schuldver- 
schreibungen in dem crforderlichen Nennbetrage beschafft werden.
	        
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