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Übertrag . 19 700 000 Mark 28 781 000 Mark
2. Herstellung einer Güterum-
gehungsbahn von Stolberg Hbf.
über Kornelimünster und Astenet
nach Herbesthal, Grunderwerb 1 000 O000
3. zur Deckung der Mehrkosten
für bereits genehmigte Bau-
ausführungen, und zwar:
a) der Eisenbahn von Arys
nach Lyck ... ..... .... 88 000
b) der Cisenbahn von Mans-
feld nach Wippra 510000
Jc) des zweiten Gleises auf
der Strecke Bochum Nord
Präsident und des zweiten
und dritten Gleises auf der
Strecke Präsident-Riemke 1 650 000 .
d) der Verbindungsbahn bei
Halle a. S. .. . . . .. . ... 27000
zusammen 22 975 000 Mark;
W. zur Beschaffung von Fahrzeugen für die be-
stehenden Staatsbanhen . . .. 258 900 000 Mark)
V. zur weiteren Förderung des Baues von Kleinbahnen 2 000 000 „;
insgesamt 312 656 000 Mark.
(e) Uber die Verwendung des Fonds zu V wird dem Landtag alljährlich
Rechenschaft abgelegt werden.
& 2.
) Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der Mittel für die
im & 1 vorgesehenen Bauausführungen und Beschaffungen usw. im Betrage
von 312 656 000 Mark Staatsschuldverschreibungen auszugeben.
(i) An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatz-
anweisungen oder Wechsel ausgegeben werden. In den Schatzanweisungen ist
der Fälligkeitstermin anzugeben. Die Wechsel werden von der Hauptverwaltung
der Staatsschulden mittels Unterschrift zweier Mitglieder ausgestellt.
G) Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen, etwa zugehörige Zinsscheine
und Wechsel können sämtlich oder teilweise auf ausländische oder auch nach
einem bestimmten Wertverhältnisse gleichzeitig auf in- und ausländische Währungen
sowie im Auslande zahlbar gestellt werden.
(4) Schatzanweisungen und Wechsel können wiederholt ausgegeben werden.
(6) Die Mittel zur Einlösung von Schatzanweisungen und Wechseln können
durch Ausgabe von Schatzanweisungen und Wechseln oder von Schuldver-
schreibungen in dem crforderlichen Nennbetrage beschafft werden.