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(r. 11710.) Verordnung, betreffend Auflösung des Abgeordnetenhauses und Beseitigung
des Herrenhauses. Vom 15. November 1918.
i Ubereinstimmung mit einem Beschlusse des Vollzugsrats des Arbeiter= und
Soldatenrats verordnen wir, was folgt::
Das Haus der Abgeordneten wird hierdurch aufgelöst.
Das Herrenhaus wird beseitigt.
Berlin, den 15. November 1918.
Die Preußische Regierung.
Hirsch. Ströbel. Braun. Eugen Ernst.
Adolph Hoffmann. Rosenfeld.
(Nr. 11711.) Bekanntmachung der Preußischen Regierung, betreffend die Unabhängigkeit der
Gerichte. Vom 16. November 1918.
m Anschluß an die Verfügung der Preußischen Regierung vom 14. d. M.
über die Juständigkeit der Behörden weisen wir darauf hin, daß die Unabhängigkeit
der Gerichte nicht angetastet werden darf. Es ist daher unzulässig, wenn sritens
eines Arbeiter= und Soldatenrats, wie es vorgekommen ist, angcordnet wird, daß
die Urteile der Gerichte dem Arbeiter= und Soldatenrat zur Genehmigung vor-
zulegen sind.
Berlin, den 16. November 1918.
Die Preußische Regierung.
Hirsch. Ströbel. Braun. Eugen Ernst.
Adolph Hoffmann. Rosenfeld.
(Nr. 11712.) Bekanntmachung der Preußischen Regierung, betreffend Entschädigung der Mit-
glieder der Arbeiter-, Soldaten= und Bauernräte. Vom 16. November 1918.
An alle Staats= und Kommunalbehörden.
1. Die Kosten, welche durch eine angemessene Entschädigung der Mitglieder
der Arbeiter-, Soldaten= und Bauernräte für ihre Mühewaltung entstehen, sind
von derjenigen Stelle zu tragen, bei welcher der Rat seine Tätigkeit ausübt.
Danach sind sie bei den Staatsbehörden auf staatliche Fonds (Geschäftsbedürfnis-
Sesezsammlung 1918. (Nr. 11705—11712.) 46