Preußische Geschsauuilih
Nr. 2.
(Nr. 11619.) Staatsvertrag zwischen Preußen, Sachsen-Weimar und Sachsen--Meiningen wenen
vollspurigen Ausbaues der schmalspurigen Linie Oorndorf Kaltennordheim
der Feldabahn. Vom 19. Februar 1916.
S#e Majestät der König von Preußen, Seine Königliche Hobeit der Groß-
herzog von Sachsen und Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen haben
zum Zwecke einer Vereinbarung über den vollspurigen Ausbau der schmalspurigen
Linie Dorndorf-Kaltennordheim der Feldabahn zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Geheimen Legationsrat Paul Goetsch,
Allerhöchstihren Geheimen Oberfinanzrat Dr. Ernst Schneider,
Allerhöchstihren Geheimen Oberbaurat Nobert Brosche,
Allerhöchstihren Geheimen Oberregierungsrat Johannes Hermann,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen:
Allerhochstihren Wirklichen Geheimrat Dr. Johannes Hunnius,
Allerhochstihren Geheimen Staatsrat Dr. Carl Unteutsch;
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen:
Höchstihren Staatsrat Ludwig Freiherrn von Türcke,
welche unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Natifikation nachstehenden Staats.
vertrag abgeschlossen haben:
Artikel I.
Die Königlich Preußische Regierung beabsichtigt, vorbehaltlich der noch ein-
zuholenden gesetzlichen Ermächtigung, die gemäß Staatsvertrag vom 23. Aprik 100 1
wegen Erwerbes der Feldabahn von ihr erworbene und betriebene schmalspurige
Vahnlinie Dorndorf-Kaltennordheim vollspurig auszubauen.
Die Großherzoglich Sächsische und die Herzoglich Sachsen-Meiningensche
Regierung verpflichten sich, der Königlich Preußischen Regierung den Ausbau und
Betrieb dieser Vollspurbahn innerhalb ihrer Staatsgebicte zu gestatten.
Gesessammlung 1918. (Nr. 11616.) 2
Ausgegeben zu Berlin den 11. Februar 1918.