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II. Die bisherigen Gestütinspektoren und Oberroßärzte bei den Haupt-
gestüten und bei dem Landgestüt in Celle führen den Titel „Gestüt-
und Veterinärrat“.
III. Die bisherigen Gestütroßärzte erhalten den Titel „Gestüttierarzt“.
Als Auszeichnung kann für einen Teil der Gestüttierärzte, jedoch nicht
über die Hälfte der im Staatshaushalte vorgesehenen Stellenzahl,
sofern sie mindestens ein zwölfjähriges Dienstalter seit der Anstellung
als Gestüttierarzt erreicht haben, die Verleihung des Charakters als
„Veterinärrat“ beantragt werden.
Großes Hauptquartier, den 11. Februar 1918.
Wilhelm.
v. Eisenhart-Rothe.
An den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
(Nr. 11628.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung bes vereinfachten Ent-
eignungsverfahrens bei der Enteignung von Grundeigentum in der Gemeinde
Worringen für die Farbenfabriken vormals Friedrich Bayer & Co. in
Leverkusen. Vom 15. Februar 1918.
N den Farbenfabriken vormals Friedrich Bayer & Co. in Leverkusen,
Regierungsbezirk Düsseldorf, das Recht zur Enteignung von Grundeigentum in
der Gemeinde Worringen durch den auf Grund Allerhöchster Ermächtigung er-
gangenen Erlaß des Staatsministeriums vom 3. Februar 1918 vexliehen worden
ist, wird nunmehr auf Grund des & 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend
ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit
und Beschäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml.
S. 159) mit Nachträgen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) und
25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) bestimmt, daß bei der vorbezeichneten
Enteignung von Grundeigentum das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den
Vorschriften dieser Verordnung Anwendung findet.
Berlin, den 15. Februar 1918.
Das Staatsministerium.
Friedberg. v. Breitenbach. Sydow. Graf v. Roedern.
v. Waldow. Spahn. Drews. Schmidt. v. Eisenhart-Rothe.
Hergt. Wallraf.