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(Nr. 11632.) Gesetz, betreffend Abänderung des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz-
buche vom 20. September 1899 (Gesetzsamml. S. 177). Vom 2. März 1918.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preuhen rc
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie,
was folgt:
Einziger Artikel.
In Artikel 85 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom
20. September 1899 werden hinter den Worten „Darlehnskasse usw.) sowie“
die Worte
„die preußischen öffentlichen Sparkassen“,
eingefügt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 2. März 1918.
(Siegel.) Wilhelm.
Friedberg. v. Breitenbach. Sydow. v. Stein.
Graf v. Roedern. v. Waldow. Spahn. Drews.
Schmidt. v. Eisenhart-Rothe. Hergt. Wallraf.
(Nr. 11633.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Auwendung des vereinfachten Ent-
eignungsverfahrens bei der Erweiterung des Rangierbahnhofs Danzig lege
Tor. Vom 8. März 1918.
A- Grund des & 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung
von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der
Fassung der Verordnungen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) und vom
25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte
Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung bei der Erweite-
rung des Rangierbahnhofs Danzig lege Tor an der Staatsbahnstrecke Dirschau-
Danzig—-Veufahrwasser, zu deren Ausführung das Recht zur Entziehung und zur