Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1918. (109)

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Im jetzigen Satz 2 werden die Worte „Eine Ausnahme hiervon findet 
statt,“ ersetzt durch die Worte „Der Kreistag ist stets beschlußfähig,“. 
2. & 88 Absl. 1 erhält folgenden Wortlaut: 
„Der Kreisausschuß besteht aus dem Landrat und 6 Mitgliedern, welche 
von der Kreisversammlung aus der ZJahl der Kreisangehörigen nach absoluter 
Stimmenmehrheit gewählt werden. Die Kreisversammlung kann in gleicher Weise 
Stellvertreter wählen. Für die Wählbarkeit gelten die im § 52 für die Wahl- 
berechtigung gegebenen Bestimmungen.“ 
3. & 103 Abs. 1 Ziffer 4 wird aufgehoben. 
4. Hinter & 103 wird eingeschaltet: 
103 a. 
Der Erlös veräußerter Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte ist nicht 
zur Deckung laufender Ausgaben zu verwenden. 
E. Provinz Schleswig-Holstein. 
a) Sesetz, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Städte und 
Flechken in der Provinz Schleswig-Holstein, vom 14. April 1869 (Gesetz- 
samml. S. 589). 
1. & 18 Abs. 1 erhält folgende Fassung: 
„Das Ortsstatut ist durch gemeinschaftlichen Beschluß beider städtischen 
Kollegien festzustellen und bedarf der Bestätigung des Bezirksausschusses, wenn 
es die Bildung oder Jusammensetzung der städtischen Körperschaften betrifft. 
Ausgenommen sind die im § 41 Abs. 2 erwähnten Anordnungen. Insoweit die 
Anordnungen sich auf Gegenstände beziehen, hinsichtlich deren die Genehmigung 
von Gemeindebeschlüssen in anderen Gesetzen vorgeschrieben ist, behält es dabei 
sein Bewenden.“ 
2. 9 48 erhält folgenden Abs. 4: 
„Durch die Geschäftsordnung (§ 57) könneu über die Stellvertretung des 
Vorsitzenden abweichende Bestimmungen getroffen werden.“ 
3. Im 9 49 werden die Worte „mindestens der Hälfte der im Amt be- 
findlichen Mitglieder"“ ersetzt durch die Worte „mindestens eines Drittels der im 
Amt befindlichen Mitglieder“. 
4. Im 9 55 Abs. 1 wird hinter Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt: 
„Durch Gemeindebeschluß kann bestimmt werden, daß die Stadtverordneten- 
versammlung auh beschlußfähig ist, wenn mehr als ein Drittel der Mitglieder 
zugegen ist.“
	        
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