Preußische Gesetzs annilih
Jahrgang 1918 Nr. 18.
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Uberweisung sämtlicher Angelegenheiten des Wohnungs-
wesens an den Präsidenten des Staatsministeriums und die Einsetzung eines Staatskommissars für
das Wohnungswesen, S. 77. — Erlaß des Staatsministeriums, betreffend nähere Bestimmung
der dem Präsidenten des Staatsministeriums auf dem Gebiete des Wohnungswesens zu über-
tragenden und in dessen ständiger Vertretung vom Staatskommissar für das Wohnungswesen zu
bearbeitenden Angelegenbheiten, S 78.
(Nr. 11655.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Uberweisung sämtlicher Angelegenheiten des
Wohnungswesens an den Präsidenten des Staatsministeriums und die Ein-
setzung eines Staatskommissars für das Wohnungswesen. Vom 17. Mai 1918.
A## den Bericht des Staatsministeriums vom 15. Mai d. J. bestimme Ich,
daß sämtliche Angelegenheiten des Wohnungswesens, für welche bisher Juständig-
keiten von Ministern begründet waren, auf den Präsidenten des Staatsministeriums
übergehen, dem zu deren Bearbeitung als ständiger Vertreter ein Staatskommissar
für das Wohnungswesen unterstellt wird. Ich ermächtige das Staatsministerium,
die dem Präsidenten des Staatsministeriums hiernach zu übertragenden Angelegen-
heiten näher zu bestimmen.
Großes Hauptquartier, den 17. Mai 1918.
Wilhelm.
Graf v. Hertling. Friedberg. v. Breitenbach. Sydow.
v. Stein. Graf v. Roedern. v. Waldow. Spahn. Drews.
Schmidt. v. Eisenhart-Rothe. Hergt. Wallraf.
An das Staatsministerium.
Gesetzsammlung 1918. (Nr. 11655—11656.) 21
Ausgegeben zu Berlin den 20. Juni 1918.